BrandenburgE-Akte in Zivil- und Familiensachen

[17.05.2022] In Brandenburg wird an allen Standorten der ordentlichen Gerichtsbarkeit die E-Akte in Zivil- und Familiensachen ausgerollt. Bereits in den Regelbetrieb gestartet ist das Landgericht Potsdam.
Brandenburg hat an allen Standorten der ordentlichen Gerichtsbarkeit die E-Akte in Zivil- und Familiensachen eingeführt.

Brandenburg hat an allen Standorten der ordentlichen Gerichtsbarkeit die E-Akte in Zivil- und Familiensachen eingeführt.

(Bildquelle: wavebreakmediamicro/123rf.com)

An allen Standorten der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird in Brandenburg jetzt die E-Akte in Zivil- und Familiensachen eingeführt. Darauf weist die Staatskanzlei hin. Demnach haben der Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat sowie der Hauptpersonalrat der Einführung zugestimmt. Als Grundlage werden die vier Pilotprojekte an den Landgerichten Frankfurt (Oder) und Neuruppin sowie an den Amtsgerichten Brandenburg an der Havel und Strausberg dienen. Gestartet sei der Roll-out im Regelbetrieb am Landgericht Potsdam. Seit dem 1. April 2022 werden die Akten dort für alle neu anzulegenden Verfahren in Zivilsachen sowie bei den Kammern für Handelssachen elektronisch geführt. Als nächstes folge die Einführung beim Landgericht Cottbus und beim Brandenburgischen Oberlandesgericht. In den weiteren Verfahrensarten sowie in den Fachgerichten und bei den Staatsanwaltschaften seien zunächst Pilotprojekte geplant.



Stichwörter: E-Justiz, Brandenburg, E-Akte


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