NiedersachsenE-Examen für angehende Juristen

[13.10.2025] In Niedersachsen sollen juristische Staatsexamina künftig elektronisch abgelegt werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nun beschlossen. Neben den digitalen Prüfungsformaten sind weitere Anpassungen vorgesehen.

Keyboard statt Handschrift: Juristische Examina sollen in Niedersachsen bald elektronisch abgelegt werden dürfen.

(Bildquelle: kiss/123rf.com)

Die niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Reform der Juristenausbildung in den Landtag einzubringen. Mit mehr Flexibilität, digitalen Prüfungsformaten und erweiterten Wahlmöglichkeiten soll die Ausbildung an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Kernpunkt der Reform ist die Einführung des sogenannten E-Examens: Prüflinge sollen ihre Aufsichtsarbeiten in den beiden juristischen Staatsexamen künftig auch elektronisch verfassen können. Damit gehe die niedersächsische Justiz einen weiteren, großen Schritt in Richtung Digitalisierung, so das Justizministerium. Für die Kandidaten und Kandidatinnen, aber auch für die Prüferinnen und Prüfer ebenso wie für das Prüfungsamt werde der Prüfungsablauf deutlich vereinfacht.

Daneben sieht der Gesetzentwurf weitere Verbesserungen in der juristischen Ausbildung vor. Diese betreffen unter anderem das verpflichtende Gerichtspraktikum, eine Flexibilisierung bei der Zulassung zur Pflichtfachprüfung, mögliche Wahlbereiche und anderes. „Mit dieser Reform bringen wir die juristische Ausbildung in Niedersachsen weiter nach vorne und passen sie an die Anforderungen der heutigen Zeit an. Insbesondere das sogenannte E-Examen, also das Anfertigen der Klausuren in elektronischer Form, ist ein echter Meilenstein für unsere Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen und ein klares Bekenntnis für eine moderne und effiziente Justiz“, so Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann.

Die Grundlage für das E-Examen wurde bereits im Sommer 2021 auf Bundesebene geschaffen: Eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) ermöglicht es seither den Ländern, selbst zu entscheiden, ob staatliche Prüfungen elektronisch abgelegt werden dürfen. In vielen Ländern sind juristische E-Klausuren inzwischen möglich.





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