MinisterpräsientenkonferenzEine schnellere, digitalere Verwaltung

Bundeskanzler Friedrich Merz und Ministerpräsident Alexander Schweitzer begrüßen sich im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz.
(Bildquelle: Staatskanzlei RLP / Schacht)
In der vergangenen Woche fand in Berlin unter Vorsitz von Rheinland-Pfalz die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) statt. Nach der Modernisierungsagenda des Bundes (wir berichteten) wurde nun auch eine Föderale Modernisierungsagenda beschlossen, die eine Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung sowie schnellere, unbürokratische Verfahren ermöglichen soll. „Bund und Länder haben eines der größten Modernisierungspakete der vergangenen zehn Jahre beschlossen“, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Allerdings wurde nicht zu allen Themen eine Einigung erzielt. Bei den Themen Veranlassungskonnexität und Weiterentwicklung des Sozialstaates seien sich die Länder zwar „in der Sache“ einig, es bestehe aber noch Beratungsbedarf. „Wir sind aber fest entschlossen, gemeinsam auf allen staatlichen Ebenen eine Lösung zu finden und haben vereinbart, uns dazu im ersten Quartal erneut zu treffen,“ so Schweitzer.
200 Einzelmaßnahmen sollen den Durchbruch bringen
Die Agenda umfasst über 200 Maßnahmen, die Bund und Länder kurz- und mittelfristig mit konkreten Fristen verbindlich umsetzen sollen. Die Maßnahmen sind fünf Leitthemen zugeordnet:
- Weniger Bürokratie durch Pflichtenreduzierung, Modernisierung von Formerfordernissen und Vereinfachungen bei Genehmigungen.
- Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere durch Vereinfachungen im Baurecht, Umweltrecht und Vergaberecht.
- Effiziente und resiliente staatliche Strukturen durch bessere Zusammenarbeit der föderalen Ebenen und die Bündelung von Prozessen.
- Digitale Verfahren, die den Alltag erleichtern, in der Verwaltung und für Unternehmen Zeit sparen und für die Bürgerinnen und Bürger serviceorientiert und niedrigschwellig funktionieren.
- Bessere Rechtsetzung, die verständlich und praxistauglich und verlässlich ist.
Entlastung für Bürger und Unternehmen
Die beschlossenen Maßnahmen sollen für Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen spürbare Entlastungen schaffen. So sollen Pass- und Meldeverfahren schneller werden. Mehr Verfahren sollen von Genehmigungs- auf Anzeigeverfahren umgestellt werden, zudem sollen Genehmigungsfiktionen ausgeweitet werden, wonach ein gestellter Antrag als bewilligt gilt, wenn er nicht in einer bestimmten Frist bearbeitet wurde. E-Mails sollen häufiger die Schriftform ersetzen, amtliche Beglaubigungen seltener nötig sein. Unternehmen sollen durch den Abbau von Berichts-, Auskunfts- und Dokumentationspflichten um 25 Prozent von Bürokratiekosten entlastet werden. Bestehende Übererfüllungen von EU-Recht auf Bundesebene sollen zurückgeführt, Berichtspflichten gebündelt, Datenschutzpflichten reduziert werden. Planungs- und Bauprozesse sollen beschleunigt, die öffentliche Beschaffung soll erleichtert werden – etwa mittels eines digitalen Marktplatzes, der den Zugang zu öffentlichen Aufträgen vereinfacht.
Deutschland-Stack kommt
Verwaltungen sollen entlastet werden, um den Fachkräftemangel aufzufangen. „Wir wollen bundesweit ein gemeinsames IT-System für eine effiziente und leistungsfähige Verwaltung im ganzen Land einrichten, eine nationale Technologieplattform für die digitale Verwaltung (D-Stack) schaffen, in der datensicher etwa der Führerschein, Personalausweis oder die Sozialversicherungsnummer gebündelt sind“, erklärte Schweitzer. Durch Ende-zu-Ende-digitalisierte und KI-unterstützte Verwaltungsverfahren einschließlich einer Zentralisierung des Onlinezugangs in einem Portal mitsamt KI-unterstützter Deutschland-App sollen Verfahren künftig viel schneller werden. Auch alle Berichtspflichten der Verwaltung sollen auf den Prüfstand gestellt und deutlich reduziert werden. Verwaltungen sollen zudem mehr Spielräume erhalten, um innovative Wege zur Leistungserbringung durch gesetzliche Regelungen von Bund und Ländern erproben zu können. Reallabore und Experimentiergesetze sollen es ermöglichen, dass einzelne Kommunen dabei von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen abweichen dürfen.
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