Mecklenburg-VorpommernMehr KI für die Justiz
Wie das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern berichtet, hat Jacqueline Bernhardt, die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz des Landes, in Brüssel über Möglichkeiten des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) in Gerichten, Staatsanwaltschaften und auch Justizvollzugsanstalten gesprochen. Sie traf Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (CONNECT – Communications Networks, Content and Technology) der Europäischen Kommission sowie Paul Nemitz, den Chefberater der Europäischen Kommission Strategien beim digitalen Wandel. „Es waren sehr wichtige Gespräche. Denn eines ist klar: Künstliche Intelligenz ist die Zukunft, die schon längst begonnen hat. Mir ist es wichtig, den Einsatz von KI auch in der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern weiter voranzutreiben. Eine Offenheit für neue Technologien spüre ich auch im Geschäftsbereich. Wir müssen den Einsatz sehr gezielt und durchdacht planen“, sagte die Justizministerin. Schon allein nach dem Grundgesetz seien Richterinnen und Richter durch KI niemals überflüssig oder gar ersetzbar, sagte Bernhardt mit Bezug auf den Grundgesetz-Artikel 92, der sich mit den Organen der rechtsprechenden Gewalt befasst. Künstliche Intelligenz könne jedoch unterstützend eingesetzt werden. So könnte KI dabei helfen, große Aktenmengen zu strukturieren und so aufzuarbeiten, dass Richterinnen und Richter auf effektiverem Weg ihre Entscheidungen treffen können. Eine Künstliche Intelligenz wäre eine virtuelle Assistenz. „Dies war erst der Anfang eines gemeinsamen Austausches, da auch die EU die Fortentwicklung der KI als einen wichtigen Baustein der Wettbewerbsfähigkeit von Europa sieht. Ich hoffe sehr, dass das EU-Parlament den KI-Act noch in dieser Wahlperiode entscheiden wird. Diese Verordnung würde auch Mecklenburg-Vorpommern weitere Impulse im Bereich der Künstlichen Intelligenz geben“, betonte Bernhardt.
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Verpflichtungsgesetz: Förmliche Verpflichtung bald per Video
[30.07.2024] Bestimmte Straftaten können tatbestandlich nur verwirklicht werden, wenn sie von Amtsträgern – etwa Beamten oder Richtern – begangen werden. Personen, die für die öffentliche Verwaltung tätig, aber keine Amtsträger sind, werden förmlich verpflichtet, um sie Amtsträgern in dieser Hinsicht gleichzustellen. Diese Verpflichtung soll bald auch per Videokonferenz möglich sein. mehr...
BMJ: Der Weg zum Zivilprozess der Zukunft
[19.07.2024] Eine Bund-Länder-Reformkommission befasst sich mit Digitalisierungspotenzialen in der weiteren Entwicklung des Zivilprozesses. Hintergrund ist, dass viele Rechtsschutzsuchende den Zivilprozess als zu komplex und zeitaufwendig empfinden. Der Abschlussbericht wird bereits zum Jahresende erwartet. mehr...
Brandenburg: E-Akte startet bei den Fachgerichten
[16.07.2024] Beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat ein Pilotprojekt zur Einführung der E-Akte begonnen. Der Pilotphase gingen umfassende technische, fachliche und organisatorische Vorbereitungen voraus. Ab Herbst soll die E-Akte auch an den anderen Fachgerichtsbarkeiten des Landes eingeführt werden. mehr...
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Digitalisierungsinitiative: Vierter Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizminister
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