Bayern/NiedersachsenModernisierung des Zivilprozesses

[27.03.2023] Insbesondere Massenklagen führen zu einer hohen Arbeitsbelastung bei Richterinnen, Richtern und Anwaltschaft. Nun wollen die Länder Bayern und Niedersachsen in einem Reallabor den Prototyp einer Strukturierungssoftware prüfen, die den so genannten Parteivortrag besser strukturiert.

Massenverfahren wie Diesel- oder Fluggastklagen belasten zunehmend die Gerichte. Die Ausführungen in den Schriftsätzen solcher Massenverfahren sind oft schwer zu erfassen und binden Justizressourcen, weil sie sich nicht auf den konkreten Einzelfall beziehen. Bayern und Niedersachsen wollen mit einem gemeinsam gestarteten Forschungsprojekt der Universität Regensburg für Entlastung sorgen. Dies berichten die Länder in einer gemeinsamen Pressemeldung. Zu einer Modernisierung des Zivilprozesses gehöre auch, die Möglichkeit zur Strukturierung des Parteivortrags und des Verfahrens zu prüfen, um Ressourcen auf Seiten der Justiz und der Anwälte zu schonen, sagte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich.
Jetzt erproben Landgerichte in Bayern und Niedersachsen die digitale Aufbereitung des Parteivortrags. Dazu sollen alle Schriftsätze in einem digitalen Basisdokument gesammelt werden, das den Verfahrensstoff übersichtlich darstellt. Damit soll der Zivilprozess für alle Parteien transparenter und effektiver werden. Zudem könne das Gericht im digitalen Basisdokument zielgerichtete Hinweise erteilen und das Verfahren strukturiert führen. Mit dem Projekt werde ein Wunsch aus der Praxis aufgegriffen, einen umfangreichen Parteivortrag von vornherein besser strukturieren zu können, betonte die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann. In dem Projekt werde der Einsatz einer Software erprobt, mit welcher der Sachverhalt eines Gerichtsverfahrens rechtlich und tatsächlich digital aufbereitet werden könne. Der Maßstab für die Entwicklungen seien die Anforderungen der künftigen Nutzerinnen und Nutzer, so Wahlmann.
Das Reallabor wird gemeinsam von den Justizministerien Bayerns und Niedersachsens mit den Lehrstühlen für Deutsches Verfahrensrecht und für Medieninformatik der Universität Regensburg an den Landgerichten Hannover, Landshut, Osnabrück und Regensburg durchgeführt. In ausgewählten Zivilverfahren wird mit dem Einverständnis der Parteien und ihrer Anwälte untersucht, ob und in welcher Weise ein digitales Strukturierungswerkzeug nützt. Die Justizministerkonferenz hatte im Juni 2022 auf Initiative Bayerns den Bund aufgefordert, Strukturvorgaben für einen einzelfallbezogenen und konzentrierten Parteivortrag zu erarbeiten.



Stichwörter: E-Justiz, Bayern, Niedersachsen


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