BSINeues NIS2-Registrierungsportal

Ein neues BSI-Portal bündelt Angebote zu Cyber-Sicherheit und NIS2.
(Bildquelle: hywards/123rf.com)
Für rund 29.500 Unternehmen in Deutschland und Institutionen der Bundesverwaltung gelten seit Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes im Dezember 2025 (wir berichteten) neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit. Unternehmen, die nunmehr als „wichtige Einrichtungen“ und „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten, müssen sich unter anderem als NIS2-Unternehmen registrieren und sind verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhebliche Sicherheitsvorfälle zu melden. Auch die Implementierung von Risikomanagementmaßnahmen gehört zu den neuen Pflichten. Das BSI gibt nun bekannt, dass es ein neues Portal als zentrale Anlaufstelle für Cyber-Sicherheit gelauncht hat. Darüber muss auch die Registrierung als NIS2-Unternehmen erfolgen. Zunächst ist dazu eine Anmeldung beim digitalen Dienst Mein Unternehmenskonto (MUK) notwendig.
Cyber-Gefahren frühzeitig erkennen
Das BSI-Portal basiert auf einer Cloud-Infrastruktur von Amazon Web Services. Es soll sukzessive zu einer Informations- und Austauschplattform mit Echtzeit-Daten und aktuellen Analysen für schnelle Reaktionsmöglichkeiten ausgebaut werden. So soll es dazu beitragen, Cyber-Gefahren frühzeitig zu erkennen, bevor sie Schaden anrichten. Zu den neuen gesetzlichen Pflichten für Unternehmen, die unter die NIS2-Regelung fallen, bietet das Portal gebündelte Informationen und Hilfestellungen. Zudem werden die Tageslageberichte und IT-Sicherheitsmitteilungen des BSI bereitgestellt. Auch Schwachstellen und Sicherheitslücken können dem BSI über das Portal gemeldet werden – dies ist auch anonym und ohne Registrierung möglich.
Vernetzt für Cyber-Sicherheit
Über das BSI-Portal können sich interessierte Unternehmen und Institutionen außerdem der Allianz für Cyber-Sicherheit(ACS) anschließen. Das IT-Sicherheitsnetzwerk unter dem Dach des BSI bietet seinen derzeit knapp 9.000 Mitgliedern vielfältige Formate zum Wissens- und Erfahrungsaustausch. Die Mitgliedschaft in der ACS ist kostenlos. Auch in der Unabhängigen Partnerschaft KRITIS (UP KRITIS) arbeiten Wirtschaft und staatliche Stellen in zahlreichen Arbeitsgruppen zu Cyber- und physischer Sicherheit zusammen. Dort können sich ab sofort Vertreterinnen und Vertreter der meisten unter die NIS2-Richtlinie fallenden Einrichtungen engagieren.
• Kick-off-Webinare des BSI zum neuen Cyber-Sicherheitsgesetz, Termine am 20. Januar und 3. Februar
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