OZG-DiensteRückkanal beim Aufenthaltstitel

[27.05.2024] Die OZG-Dienste „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ verfügen jetzt über einen neuen strukturierten Rückkanal. Dieser ermöglicht eine direkte Kommunikation zwischen Antragstellenden und Sachbearbeitenden.
Das Bild zeigt ein Muster eines elektronischen Aufenthaltstitels im Scheckkartenformat.

Elektronischer Aufenthaltstitel: Beantragung jetzt mit Rückkanal.

(Bildquelle: BAMF)

Ein neuer Rückkanal in den OZG-Diensten „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ ermöglicht es der Sachbearbeitung, Nachrichten direkt aus dem Fachverfahren an die Antragstellenden zu senden und Antworten direkt in den Vorgang zu integrieren. Diese bidirektionale Kommunikation basiert auf den XAusländer-Strukturen und wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden und Institutionen wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dem Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK Brandenburg), Fachverfahrensherstellern und der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) entwickelt. Dies verbessert den Nachrichtenaustausch und vermeidet unstrukturierte E-Mails.

Projektleiter Philipp Richter vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg erklärt: „Die Rückkanalfunktion ist besonders wichtig, da aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes häufig zusätzliche Dokumente benötigt werden. Derzeit laufen Tests mit weiteren Fachverfahren, um die Nutzung des Rückkanals weiter auszubauen.“ Das Land Brandenburg entwickelt die OZG-Dienste mit dieser neuen Funktion als EfA-Lösung. Vierzehn Bundesländer und bald 200 Behörden nutzen die Online-Dienste bereits aktiv, über 180 weitere Behörden befinden sich derzeit im Roll-out-Prozess, berichtet das Innenministerium Brandenburg.





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