ThüringenZehn Millionen Euro für kommunale Digitalisierung
Das Land Thüringen hat gestern (1. Juli 2024) seine neue Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen (ThürEGovRL) veröffentlicht. Damit unterstützt das Land kommunale Digitalisierungsprojekte jährlich mit bis zu zehn Millionen Euro. Das geht aus einer Meldung des Thüringer Finanzministeriums hervor. „Insbesondere durch kommunale Zusammenarbeit konnten in den vergangenen Jahren für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen digitale Services geschaffen werden. Aber auch die kommunalen Behörden selbst haben mit der Landesförderung enorme Fortschritte gemacht, etwa durch die Einführung elektronischer Akten, den Bau gemeinsamer Rechenzentren oder die Erstellung von Online-Formularen und digitalen Diensten“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und Beauftragte für IT und E-Government, Hartmut Schubert, anlässlich der Veröffentlichung.
Unterstützung für interkommunale Zusammenarbeit
Der Anpassung der Förderrichtlinie seien intensive Gespräche mit den kommunalen Verantwortlichen vorausgegangen, so der Thüringer CIO. „Im Ergebnis der Förderung möchte das Land auch die begrenzten personellen Ressourcen der Kommunen sowohl in der IT als auch in den Fachbereichen entlasten.“ Nach Auffassung Schuberts ist es von Vorteil, wenn sich kommunale Akteure zusammenschließen. Das spare am Ende Geld und zeige den größten Nutzen im Bereich Digitalisierung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen fordern verstärkt digitale Angebote von ihren kommunalen Behörden. Mit der Förderrichtlinie unterstützt das Land die Kommunen hierbei. Antragsberechtigt sind Thüringer Kommunen, die Digitalisierungsmaßnahmen für sich und in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen des Freistaats umsetzen möchten.
Abschied von Papierakten
Mit der nun im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlichten Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen wird das seit 2019 bestehende Förderprogramm zur kommunalen Verwaltungsdigitalisierung an die aktuellen Herausforderungen vor Ort angepasst. Gefördert werden beispielsweise elektronische Fachverfahren und elektronische Schnittstellen, die Verbesserung der Informationssicherheit, die Unterstützung der Projektplanung und die interne Prozessoptimierung. Auf diese Weise sollen noch mehr medienbruchfreie digitale Bearbeitungsprozesse in den Behörden entstehen, die kürzere Bearbeitungszeiten und mehr Transparenz während der Bearbeitung ermöglichen. Papierakten sollen so zunehmend der Vergangenheit angehören. Mit den Fördergeldern sollen zudem die Informationssicherheit und die Cyber-Resilienz in Thüringer Behörden weiter gestärkt werden.
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