E-RechnungUmsetzungsstand auf Länderebene

[19.02.2019] Beim Bund und in Bremen sind E-Rechnungsplattformen bereits im Einsatz. Auf Länderebene gibt es hinsichtlich der Umsetzung uneinheitliche Regelungen. Eine interaktive Infografik veranschaulicht dies.
Umsetzung der EU-Richtlinie zur E-Rechnung nach Bundesländern.

Umsetzung der EU-Richtlinie zur E-Rechnung nach Bundesländern.

(Bildquelle: Bonpago GmbH)

Im November 2018 fielen die Startschüsse für die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) (wir berichteten) und des Landes Bremen (wir berichteten). Das Unternehmen Bonpago, das die Umsetzung der elektronischen Rechnung in Deutschland seit über 20 Jahren begleitet, freut sich eigenen Angaben zufolge über die erfolgreiche Gestaltung dieser beiden Meilensteine seiner Projektpartner.
„Eines wird deutlich – auf Verwaltungsebene tut sich etwas. Erste Lieferanten nutzen bereits erfolgreich die ZRE. Dennoch müssen Verwaltungen und Lieferanten des Bundes aktiver werden. Die nächsten Umsetzungsfristen zur Einführung der E-Rechnung laufen und es herrschen immer noch viele Unklarheiten bei der Umsetzung. Gerade die uneinheitlichen Regelungen auf Länderebene machen es nicht einfach. Während wir früher auf der Eingangsseite eine gewisse Heterogenität hatten, zeigt sich diese nun auf der Ausgangsseite. Formate, Transportwege und zentrale Portale können im schlimmsten Fall je Bundesland variieren“, sagt Bonpago-Geschäftsführer Donovan Pfaff.
In einer interaktiven Infografik stellt Bonpago den aktuellen Stand der für die Einführung der E-Rechnung notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern dar. „Unsere aktuellen Projekte zeigen, dass dies ein erster Einstieg zur Analyse der notwendigen Prozessveränderungen im Rechnungsausgang sein sollte. Insbesondere Unternehmen mit heterogener Lieferantenstruktur in der öffentlichen Verwaltung sollten mit Umsetzungsprojekten starten“, meint Pfaff.





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