BundestagUnterstützung für quelloffene IT-Betriebssysteme

[26.09.2019] Bundesbehörden sollen bei Ausschreibungen für IT-Systeme auf die Verwendung von vollständig quelloffenen Betriebssystemen und Anwendungen bestehen. Eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Bundestag hat jetzt der Petitionsausschuss verabschiedet.

Der Petitionsausschuss des Bundestags unterstützt mehrheitlich eine Petition mit der Forderung, dass Bundesbehörden bei Ausschreibungen für IT-Systeme auf die Verwendung von vollständig quelloffenen Betriebssystemen und Anwendungen bestehen. Das ist den Parlamentsnachrichten zu entnehmen. Während der gestrigen (25. September 2019) Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit breiter Mehrheit eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, die Petition dem Bundesinnenministerium als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.
Wie die Petenten laut den Parlamentsnachrichten in der Begründung zu ihrer Eingabe schreiben, könnten nur quelloffene Betriebssysteme und Anwendungen von deutschen Sicherheitsbehörden auf Probleme geprüft werden, da die Behörden bei proprietärer Software keinen Einblick in den Quellcode hätten. Die Schwarmintelligenz des Internets führe bei quelloffener Software außerdem dazu, dass Sicherheitslücken schneller gefunden und geschlossen würden. Proprietäre Betriebssysteme und Software seien daher nachweislich anfälliger für Hacker-Attacken, heißt es in der Petition.
Darüber hinaus seien quelloffene Betriebssysteme und Anwendungen kostengünstiger, da Lizenzgebühren entfielen. In sicherheitskritischen Bereichen, wie der Bundeswehr, soll nach den Vorstellungen der Petenten proprietäre Software eingesetzt werden dürfen, „wenn dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) der zugrunde liegende Quelltext bekannt ist“.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss laut den Parlamentsnachrichten deutlich, dass die Nutzung quelloffener Software erhebliche Chancen bietet. Zugleich weisen die Abgeordneten daraufhin, dass die IT-Ausstattung der Behörden von einer Vielzahl von Entscheidungsträgern und Einflüssen bestimmt wird. Nach Aussage der Bundesregierung werde grundsätzlich bei jeder Beschaffung der mögliche Einsatz von freier und quelloffener Software im Rahmen der geltenden Vorgaben geprüft, heißt es in der Vorlage. Entscheidend für die Software-Auswahl sei, ob die geforderten Fähigkeiten im Gesamtzusammenhang erreicht werden können.





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