SachsenGefangenenbesuche per Videotelefonie

[30.04.2020] Strafanstalten in Sachsen ermöglichen ihren Insassen jetzt über Webcam und Headset mit ihren Angehörigen und Freunden zu kommunizieren. Gefangenenbesuche sind aufgrund der Corona-Pandemie verboten.

Angesichts der geltenden Besuchseinschränkungen im sächsischen Justizvollzug sind jetzt virtuelle Besuche per Videotelefonie in allen Anstalten möglich. Verteilt auf zehn Justizvollzugsanstalten wurden 33 Videobesuchsplätze eingerichtet, meldet das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Persönliche Besuche von Angehörigen und nahestehenden Personen seien im Zusammenhang mit den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus untersagt.
Um diese Form des Kontakts zu ermöglichen, würden Justizvollzugsbedienstete von einem Notebook aus eine Internet-Verbindung herstellen. Die Gefangenen könnten dann über einen zusätzlichen Monitor mit integrierter Webcam und Headset eine Videoverbindung nutzen. Das Notebook sei dabei nur für Justizvollzugsbedienstete zugänglich und bedienbar. Justizministerin Katja Meier sagte dazu: „Das derzeit durch die Corona-Pandemie ausgelöste und in allen Bundesländern geltende Besuchsverbot stellt für viele Gefangene und ihre Angehörigen eine große Belastung dar. Um diese abzumildern, haben wir in kürzester Zeit in allen sächsischen Justizvollzugsanstalten Besuchsmöglichkeiten per Videotelefonie eingerichtet.“





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