Baden-WürttembergTaxi-Erlaubnis online erhalten

[22.04.2021] Baden-Württemberg bietet den Antrag für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung jetzt als OZG-Leistung an. Auch der Handwerkerparkausweis kann als Online-Dienst nachgenutzt werden.
In Baden-Württemberg steht der Antrag für einen Personenbeförderungsschein als Online-Dienst zur Verfügung.

In Baden-Württemberg steht der Antrag für einen Personenbeförderungsschein als Online-Dienst zur Verfügung.

(Bildquelle: Christian Mueller/123rf.com)

Personen, die in Kraftfahrzeugen jedweder Art Fahrgäste befördern möchten, benötigen neben dem Führerschein eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, den so genannten Personenbeförderungsschein (P-Schein). Diese Regelung betrifft die Fahrer von Taxis, Mietwagen mit Chauffeur, Krankenwagen sowie Pkw im Linienverkehr. In Baden-Württemberg wird die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nun auf der zentralen E-Government-Plattform des Landes allen Kommunen Baden-Württembergs zur Nachnutzung angeboten. Wie das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) meldet, können mit dem Online-Prozess unter anderem die erstmalige Erteilung, die Verlängerung sowie die Erweiterung des Beförderungsgebiets oder der Beförderungsart digital beantragt werden. Der Antrag kann mit oder ohne Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) gestellt werden. Sofern die jeweilige Kommune dies anbietet, ist auch eine Online-Bezahlung möglich.
Eine weitere OZG-Leistung, die in Baden-Württemberg seit Dezember 2020 online verfügbar ist, ist der Parkausweis für Betriebe. Der so genannte Handwerkerparkausweis spielt vor allem für Dienste am Einsatzort und für Werkstattwagen von Handwerkern eine Rolle. Sowohl der Personenbeförderungsschein als auch der Parkausweis für Betriebe gehören zum OZG-Themenfeld Mobilität und Reisen. Sie wurden von Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) federführend umgesetzt. Die Leistungen des Themenfelds sollen nach dem Prinzip Einer für Alle (EfA) anderen Ländern zur Nachnutzung angeboten werden.
Das BMI weist außerdem auf weitere Prozesse hin, die in Baden-Württemberg ab sofort online zur Verfügung stehen, darunter die Geburtsurkunde, die Hundesteuer-Ersatzmarke, die Ausschankerlaubnis, die Hunde-Abmeldung sowie die Änderung einer Wohnsitzauflage.





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