PortalverbundIT-Sicherheitsverordnung in Kraft
Der Portalverbund verknüpft die Verwaltungsportale von Bund und Ländern – die technische Grundlage dafür, dass Bürger und Unternehmen jede digitale Verwaltungsleistung schnell erreichen können. Mit der Errichtung des Portalverbunds nimmt die Vernetzung der Informationstechnik auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung weiter zu. Dies sollte in angemessenen technisch-organisatorischen Schutzmaßnahmen abgebildet werden Am 20. Januar 2022 ist die „Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten“ (IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund – ITSiV-PV) in Kraft getreten.
Bundes-CIO Markus Richter betonte, dass ein einheitliches Sicherheitsniveau für das Vertrauen der Bürger sowie Unternehmen in staatliche Dienstleistungen wichtig sei. Genauso wichtig sei es aber auch, dabei Augenmaß zu wahren und die mit großen Schritten voranschreitende OZG-Umsetzung nicht ohne Grund zu belasten. Beides gelänge mit der ITSiV-PV. Auf diese Weise werde das Fundament der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland gestärkt, so Richter. Das Bundesministerium des Innern (BMI) wurde von § 5 OZG ermächtigt, für die im Portalverbund und für die zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten die zur Gewährleistung der IT-Sicherheit erforderlichen Standards per Rechtsverordnung festzulegen. Der Entwurf der Verordnung wurde zwischen Bund und Ländern sowie Vertretern der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene intensiv abgestimmt. Übergangsvorschriften ermöglichen eine Umsetzung, die die bereits laufenden Arbeiten auf Basis der bekannten Standards berücksichtigt.
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