Vitako/KGStOZG-Änderungsgesetz überarbeiten
Das Bundesinnenministerium hatte Ende Januar 2023 einen Referentenentwurf zur Neufassung des Onlinezugangsgesetzes (OZG-Änderungsgesetz, OZG-ÄndG) veröffentlicht (wir berichteten) und damit eine breite Diskussion ausgelöst. Unter anderem die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, hatte dem BMI dazu eine Stellungnahme weitergeleitet.
Weil der vorgelegte Entwurf nach Ansicht von Vitako an wichtigen Stellen hinter den Anforderungen an stabile Rahmenbedingungen für eine zukunftsorientierte Verwaltungsdigitalisierung zurückbleibt, appelliert die Bundes-Arbeitsgemeinschaft an die Bundesregierung, eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs vorzunehmen.
„Vitako begrüßt im Entwurf ausdrücklich den Wechsel hin zu einer Priorisierung und weg vom Big-Bang-Ansatz, einen Online-Zugang zu allen Verwaltungsleistungen auf einmal anbieten zu müssen. Für eine transparente und nachvollziehbare Priorisierung benötigt es jedoch definierter Kriterien, die einer übergreifenden Methodik folgen. Diese Methodik ist auch in der Fortschreibung des OZG leider nicht zu erkennen“, führt Vitako-Geschäftsführer Ralf Resch aus.
Wo nachgebessert werden muss
Konkreten Nachbesserungsbedarf sieht Vitako etwa bei der Verpflichtung zur Nachnutzung zentral bereitgestellter Basis- und Infrastrukturkomponenten. Diese Möglichkeit sei zwar grundsätzlich zu bejahen, stelle jedoch einen erheblichen Eingriff in einen bisher gut funktionierenden Markt dar und müsse folglich mit Fingerspitzengefühl erfolgen. In diesem Zusammenhang stimmt Vitako ausdrücklich der vorgesehenen Konsolidierung der Nutzerkonten-Infrastruktur in Deutschland zu. Die Einigung auf je ein zentrales Nutzerkonto für Unternehmen beziehungsweise Bürgerinnen und Bürger erleichtere die Umsetzung von Fachverfahren und könne im Rahmen einer bidirektionalen Kommunikation unter anderem für die Registermodernisierung nachgenutzt werden. Auch die vorgeschlagene Erleichterung des Schriftformersatzes ist nach Angaben von Vitako zwar als Abbau von Bürokratie zu begrüßen, sollte aber weitergehend geregelt werden.
Bezüglich der vorgesehenen Neuregelung des Nachweisabrufs sieht Vitako die Notwendigkeit, grundsätzlich neue Prozesse zu implementieren. So müssten nachweisabrufende Stellen grundsätzlich dazu verpflichtet werden, Nachweise auf elektronischem Weg bei anderen Behörden abzurufen, soweit es für sie nicht mit einem unverhältnismäßigen oder unvertretbaren Aufwand verbunden ist.
Darüber hinaus weist Vitako in seiner Stellungsnahme darauf hin, dass eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung, unabhängig von der föderalen Ebene, nur mit einer gesicherten und nachhaltigen Finanzierung erfolgen kann. Hierzu fehlten im vorliegenden Referentenentwurf konkrete Zusagen. Auch der zu erwartende Umsetzungsaufwand sei noch nicht geschätzt.
Nicht mutig genug
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hat die Gesetzesnovelle laut eigenen Angaben aus Management-Sicht betrachtet und kommt zu dem Schluss: Der Entwurf beinhaltet zwar einige positive Ansätze, bringt nach Einschätzung der KGSt die Verwaltungsdigitalisierung jedoch nicht ausreichend voran. Vielmehr würden sogar neue Möglichkeiten ins Spiel gebracht, die zu unnötigen Medienbrüchen in den Prozessen führen. Zudem werde mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) erneut eine Technik in den Vordergrund gerückt, die für Massenverfahren bereits einmal gescheitert sei.
Ziel des Gesetzentwurfs sei es schließlich, eine einfache und medienbruchfeie Abwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu realisieren. Dieses Ziel sieht die KGSt durch den vorgelegten Entwurf nicht hinreichend unterstützt: „Auch wenn die aktuell vorliegende Gesetzesnovelle einige hat: Es scheint der Mut zu fehlen, das gesteckte Ziel, konsequent zu verfolgen, um einen leistungsstarke öffentliche Verwaltung zu gestalten.“
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