OZGEntwurf für Änderungsgesetz vorgelegt
Seit dem Frühjahr 2022 arbeiten Bund und Länder gemeinsam an der Weiterentwicklung des im Jahr 2017 erlassenen Onlinezugangsgesetzes (OZG). Nun hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften“ (OZG-ÄndG) vorgelegt. Dieses soll den rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung vorgeben und dabei an die bisherigen Erfahrungen aus der OZG-Umsetzung anknüpfen. Insbesondere die Bund-Länder-Zusammenarbeit, wie sie bei der Bereitstellung von einheitlichen Basisdiensten oder mit der Nachnutzung von Online-Diensten nach dem Prinzip Einer-für-Alle (EfA) zum Tragen kommt, soll laut dem Entwurf verstetigt werden.
Wie das BMI weiter mitteilt, sieht der Entwurf die Streichung der OZG-Umsetzungsfrist zugunsten einer noch zu regelnden Schwerpunktsetzung und begleitenden Evaluierung sowie die Bereitstellung zentraler Basisdienste wie Nutzerkonto und Postfach durch den Bund vor. Landeseigene Entwicklungen sollen hierdurch ersetzt werden. Darüber hinaus sollen Regelungen für die elektronischen Abwicklung von Verwaltungsleistungen erarbeitet werden, einschließlich einer vereinfachten Authentifizierung für Bürgerinnen und Bürger sowie für juristische Personen. Vorgesehen ist auch die Einführung eines qualifizierten elektronischen Siegels. Die Belange von Kommunen sollen laut dem Entwurf künftig stärker berücksichtigt werden. Das einheitliche Organisationskonto soll Rechtssicherheit erhalten und verbindlich werden. Zu den weiteren Maßnahmen, die in dem Entwurf aufgelistet werden, zählen eine Regelung des Once-Only-Prinzips durch eine Generalklause, um zu gewährleisten, dass Bürgerinnen und Bürger Nachweise auf elektronischem Wege künftig nur einmal erbringen müssen, Datenschutzregelungen für EfA-Antragsassistenten sowie die Sicherstellung von Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit. Der Entwurf sei in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt; Verbändestellungnahmen seien angefordert.
Zur Weiterentwicklung des OZG gebe es keine Alternative, heißt es in dem Entwurf abschließend. Bund und Länder seien sich einig, dass der Weg zu dessen Umsetzung fortgesetzt werden müsse. Das OZG sei aber nur ein Baustein und Antreiber für die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren insgesamt. Die vorgeschlagenen Rechtsänderungen bildeten daher lediglich die derzeit notwendigsten Bedarfe für die Fortsetzung der Verwaltungsmodernisierung ab.
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