E-AkteImmer mehr Gerichte stellen um
Noch bis Ende 2025 hat Deutschlands Justiz Zeit, die Einführung der E-Akte in der Gerichtsbarkeit abzuschließen. Immer mehr Gerichte gehen nun nach einer erfolgreichen Pilotphase in den Regelbetrieb mit elektronischen Akten über. Etwa in Hessen haben laut dem dortigen Ministerium der Justiz die Verwaltungsgerichte Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden die Umstellung zum 1. Juli 2023 vollzogen. Seitdem werden alle Neueingänge vollständig elektronisch – ohne Papierakte – geführt. Die Verwaltungsgerichte Kassel und der Hessische Verwaltungsgerichtshof führen bereits seit 1. Juni dieses Jahres alle Neueingänge elektronisch (wir berichteten). Die Umstellung des Verwaltungsgerichts Gießen werde voraussichtlich zum 1. August erfolgen, sodass noch in diesem Sommer die komplette Verwaltungsgerichtsbarkeit bei Neueingängen ausschließlich mit der elektronischen Akte arbeiten werde. Neben der Sozialgerichtsbarkeit sei dies dann die zweite Fachgerichtsbarkeit, die erfolgreich und vollständig auf die elektronische Akte umgestellt ist.
Das Verwaltungsgericht Darmstadt – eines von fünf erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten in Hessen – erhielt in diesem Rahmen Besuch von Justizminister Roman Poseck, der sich mit der Präsidentin Dagmar Rechenbach und den Gremien austauschte und im Anschluss Gespräche mit Assessorinnen und Assessoren führte. Mit der zunehmenden Digitalisierung der Justiz, die jetzt Fahrt aufgenommen habe, werde es auch gelingen, die Attraktivität der Arbeitsplätze für Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen weiter zu steigern, betonte Poseck.
e²A bewährt sich in der Sozialgerichtsbarkeit
Auch in Niedersachsen schreitet die Arbeit mit der E-Akte in der Justiz voran. Etwa das Sozialgericht Braunschweig setzt jetzt bei neu eingehenden Verfahren voll auf die E-Akte. Wie das Gericht mitteilt, sind die über 6.000 bereits laufenden Verfahren ebenfalls digitalisiert. Genutzt werde dabei die E-Akten-Software e²A. Diese, von einem länderübergreifenden Bund entwickelte Lösung, ermöglicht von der Bearbeitung des Posteingangs bis zur Erstellung und zum Versand der gerichtlichen Entscheidung eine vollständige digitale Bearbeitung von Gerichtsverfahren. Möglich sei damit auch die Bearbeitung digitaler Behördenakten, deren Inhalt bei der Sozialgerichtsbarkeit oft Streitgegenstand ist. Für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger, alle anderen Verfahrensbeteiligten und auch die knapp 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Gericht werden sich zum Beispiel die Zeiten für die Übermittlung von Dokumenten oder Akten erheblich verkürzen.
e²A soll bis 2026 in weiteren Bereichen der niedersächsischen Justiz eingeführt werden, heißt es in der Meldung des Sozialgerichts des Weiteren. Neben Niedersachsen setzen außerdem die Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Bremen die Lösung zur elektronischen Verfahrensführung in der Sozialgerichtsbarkeit ein.
https://www.sozialgericht-braunschweig.niedersachsen.de
e²A im e²-Länderverbund
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