Sachsen-AnhaltJustiz führt elektronische Kostenmarke ein
In Sachsen-Anhalt können bestimmte zu leistende Zahlungen bei der Justiz seit dem 1. Januar 2024 mit einem neuen Zahlungsmittel, der elektronischen Kostenmarke, beglichen werden. Das meldet das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes.
Die Einführung sei ein weiterer wichtiger Schritt im Zuge der Digitalisierung des Rechtsverkehrs, erklärte dazu Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger: „Die elektronische Kostenmarke beschleunigt die Arbeit in der Rechtspflege.“
Erworben werden kann die elektronische Kostenmarke per Kreditkarte oder Überweisung auf dem gemeinsamen Justizportal des Bundes und der Länder. Eine vorherige Registrierung ist dafür nicht notwendig. Nach dem Kauf wird eine elektronische Quittung mit der entsprechenden Kostenmarkennummer zur Verfügung gestellt. Dieser Code steht im Anschluss als Nachweis bei der Justiz zur Verfügung, dass Gerichts- und Verwaltungskosten vorab bezahlt wurden.
Wie das Justizministerium Sachsen-Anhalt weiter berichtet, bringe die Nutzung der elektronischen Kostenmarke einige Vorteile. So entfielen etwa Wege- und Wartezeiten, da der Erwerb unabhängig von den Öffnungszeiten der Gerichtszahlstellen erfolgen könne. Auch für die Rechtsanwaltschaft sei die Einführung des neuen Zahlungsmittels mit Arbeitserleichterungen verbunden.
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