BMJElektronische Präsenzbeurkundung eingeführt
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen, berichtet das Bundesministerium der Justiz (BMJ). Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung des Beurkundungsverfahren: Bisher können Notare und Urkundsstellen ihre Niederschriften ganz überwiegend nur in Papierform errichten. Dies soll nun geändert werden. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf erhalten das Notariat sowie andere Urkundsstellen wie etwa Nachlassgerichte die Möglichkeit, öffentliche Urkunden unmittelbar elektronisch zu errichten. Damit entfällt auch die bisher notwendige Digitalisierung von Papierurkunden, um sie in elektronischen Urkundensammlungen oder E-Akten zu verwahren. Bisher zwangsläufige Medienbrüche – inklusive des verbundenen Mehraufwands – werden vermieden. „Wir ermöglichen so den Notarinnen und Notaren sowie anderen Urkundsstellen, noch moderner und digitaler zu arbeiten. Das spart Zeit und Ressourcen. Damit bauen wir die Papierstapel also wieder ein Stück weiter ab“, sagt Bundesjustizminister Marco Buschmann.
Verschiedene Signaturmöglichkeiten
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Niederschriften über eine Beurkundung zukünftig auch als elektronische Dokumente erstellt werden können, die von den Beteiligten zu signieren sind. Die Beteiligten können das Dokument entweder durch eigenhändige Unterschrift auf einem elektronischen Hilfsmittel, etwa einem Unterschriftenpad oder einem Tablet, die in der Niederschrift wiedergegeben wird, oder durch ihre qualifizierte elektronische Signatur signieren. Geschützt wird die elektronische Niederschrift durch die abschließende qualifizierte elektronische Signatur der Urkundsperson. Diese gewährleistet Authentizität und Integrität der elektronischen Niederschrift.
Durch Änderungen der entsprechenden Formvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch kann das Signieren mittels eines elektronischen Hilfsmittels auch für die öffentliche Beglaubigung von Erklärungen genutzt werden. Zudem wird geregelt, dass öffentlich beglaubigte elektronische Erklärungen immer auch die Schriftform erfüllen. Neben der Möglichkeit zur elektronischen Präsenzbeurkundung bleibt die Möglichkeit der Errichtung öffentlicher Urkunden in Papierform weiterhin bestehen, für die Aufnahme von Verfügungen von Todes wegen bleibt sie verpflichtend.
Hessen: KI für die Justiz
[26.03.2026] Hessens Justizminister Christian Heinz berichtete im Landtag über den geplanten und schon erfolgenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz. Noch für diese Legislaturperiode nahm der Minister die Entwicklung einer KI-Lösung für die Strafverfolgung in den Fokus. mehr...
Schleswig-Holstein: Eigene Digitalisierungsabteilung im Justizministerium
[19.03.2026] Im Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein wurde eine neue Abteilung geschaffen, die sich mit „Organisation und Digitalisierung“ befassen wird. Deren Leiter ist Hendrik Jensen, der über einschlägige Erfahrung als Richter wie auch im IT-Bereich verfügt. mehr...
Bremen: Investitionen in die digitale Justiz
[10.03.2026] Der Bremer Senat beschließt Investitionen in die Justiz: Rund eine Million Euro soll in Maßnahmen der Digitalisierung fließen. So wird die Beweismittelplattform erweitert, Gerichtssäle erhalten stationäre Videokonferenztechnik, und es entstehen speziell ausgestattete Prüfungsplätze für juristische E-Examina. mehr...
Mecklenburg-Vorpommern: Weitere Entlastung der Justiz
[03.03.2026] Die Digitalisierung der Justiz ist oftmals mit einer hohen Belastung für die Beschäftigten verbunden. In Mecklenburg-Vorpommern werden Justizbedienstete an immer mehr Standorten vom unvermeidlichen Scannen eingehender Papierakten entlastet. Gleichzeitig ist „Outtasking Scannen“ ein Integrationsprojekt. mehr...
Sachsen-Anhalt: E-Akte für die Verwaltungsgerichte
[25.02.2026] Die Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt führen ihre Verfahren nun durchgängig digital. Zum Einsatz kommt eine Fachanwendung des e²-Verbundes, Dataport begleitete die Implementierung. Eine Ausweitung auf weitere Gerichtsbarkeiten ist bereits in Vorbereitung. mehr...
Hessen: KI-Tool für die Strafverfolgung
[03.02.2026] Hessen will den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Strafverfolgung deutlich ausbauen. Das Justizministerium plant, den Staatsanwaltschaften bis zum Ende der Legislatur ein KI-Tool bereitzustellen, um große Datenmengen effizienter auszuwerten. mehr...
Brandenburg: Gerichtssäle fit für die E-Akte
[23.01.2026] Das Land Brandenburg hat das Großprojekt der Einführung der E-Akte bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften erfolgreich abgeschlossen – und denkt bereits an die nächsten Schritte. Die Hardware-Basisausstattung in den Gerichten soll nun schrittweise durch leistungsfähigere Technik ersetzt werden. mehr...
Schleswig-Holstein: Verhandlung bei leerem Gerichtssaal
[16.01.2026] Nach einer neuen Rechtsverordnung dürfen in Schleswig-Holstein ausgewählte Amtsgerichte erstmals vollständig virtuelle Videoverhandlungen erproben. Dabei sollen Erfahrungen für eine mögliche bundesweite Regelung gesammelt werden. mehr...
E-Akte: Justiz und Polizei arbeiten digital zusammen
[14.01.2026] In vielen Bundesländern wird die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz digitaler – und damit enger, effizienter und sicherer. So arbeiten seit Jahresbeginn Justiz und Polizei in Schleswig-Holstein digital. Und auch Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben die elektronische Akte eingeführt. mehr...
Bund/Länder: Justizcloud kommt
[08.01.2026] Für die Justiz in Bund und Ländern soll eine einheitliche Cloud aufgebaut werden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde jetzt unterzeichnet. Eine erste lauffähige Version soll bis Anfang 2027 zur Verfügung stehen. mehr...
Brandenburg: Strafsachen ohne Medienbrüche
[07.01.2026] Justiz und Polizei in Brandenburg bearbeiten Strafsachen vollständig digital: Vom Eingang der Strafanzeige bis hin zum Urteil und der Vollstreckung kann der gesamte Verfahrensprozess ohne Medienbrüche abgewickelt werden. mehr...
Hessen: E-Akte in der Justiz eingeführt
[05.01.2026] In der hessischen Justiz ist die E-Akte zum Jahreswechsel 2025/2026 erfolgreich eingeführt. Die Umstellung wurde im laufenden Betrieb abgewickelt. Vorteile bieten sich dadurch auch für Bürgerinnen und Bürger. mehr...
Niedersachsen: Aufschub für die E-Akte in Bußgeldverfahren
[18.12.2025] Ab Januar 2026 müssen Gerichtsakten in Deutschland elektronisch geführt werden. Niedersachsen nutzt die bundesweite Opt-out-Regelung, um seinen Bußgeldbehörden ein Jahr länger die Papierakte zu erlauben. Eine neue Verordnung soll Verfahrenssicherheit sowie einen schrittweisen Übergang gewährleisten. mehr...
Sachsen: Meilensteine für die digitale Justiz
[11.12.2025] Der Freistaat Sachsen wird im Januar 2026 die elektronische Akte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt haben – und nimmt dies zum Anlass, über dieses und weitere Digitalisierungsprojekte zu berichten, darunter auch KI-Tools. mehr...
Schleswig-Holstein: Justiz umfassend digitalisiert
[27.11.2025] In Schleswig-Holstein wird die gesamte Landesjustiz bis Ende dieses Jahres an die E-Akte angeschlossen sein. Den Weg der Digitalisierung der Justiz will das Bundesland auch künftig konsequent fortsetzen. mehr...












