KMK/NRWKI in schulischen Bildungsprozessen

Eine Handlungsempfehlung der KMK unterstützt die Länder dabei, ihren Umgang mit KI in der schulischen Bildung zu entwickeln.
(Bildquelle: 3dkombinat/adobe.stock.com)
Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in schulischen Bildungsprozessen gibt es ab sofort eine länderübergreifende Empfehlung. Die „Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen“ wurde nun von der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) veröffentlicht. Maßgebend für die Empfehlung sei ein kritisch-konstruktiver Umgang mit KI, berichtet das Land Nordrhein-Westfalen. Das Land hatte die Federführung in der „Ad hoc-AG KI“, der alle 16 Bundesländer angehören und die gemeinsam die Empfehlung erarbeitet hat.
Länderübergreifende Empfehlung für den KI-Einsatz
Die Schul- und Bildungsministerien aller 16 Länder seien nach der Veröffentlichung von ChatGPT im November 2022 gefragt gewesen, Potenziale und Herausforderungen von KI schnell auszuloten, berichtet die nordrhein-westfälische Schulministerin Dorothee Feller. „Angemessen eingesetzt, kann KI beispielsweise einen Beitrag zur Stärkung der Basiskompetenzen leisten und durch noch stärker individualisiertes Lernen allen Schülerinnen und Schülern faire Chancen eröffnen. Dass nun eine einheitliche Empfehlung auf der Höhe der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse für alle Länder bereitsteht, ist ein bedeutsamer Schritt und gleichzeitig Teil eines Prozesses, da sich die Technologien beständig weiterentwickeln und wir als Bildungsministerinnen und Bildungsminister unsere Positionen entsprechend definieren müssen“, so Feller. Die neue Empfehlung unterstreiche auch die Bedeutung der Zusammenarbeit der Länder in grundlegenden Bildungsthemen.
KI als Chance für individuelles Lernen
Die Handlungsempfehlung umfasst fünf Themenbereiche: Einfluss und Auswirkungen von KI auf Lernen und Didaktik, die Veränderung der Prüfungskultur durch KI, die Professionalisierung von Lehrkräften, Regulierung und rechtliche Rahmenbedingungen sowie den Zugang zu KI-Anwendungen im Kontext von Chancengerechtigkeit.
Auf der Grundlage der Handlungsempfehlung haben die Länder nun den Auftrag, diese umzusetzen und ihren bisherigen Umgang mit KI in schulischen Bildungsprozessen weiterzuentwickeln. Nordrhein-Westfalen habe aufgrund eines im Jahr 2023 veröffentlichten eigenen Handlungsleitfadens bereits eine gute Grundlage, darauf aufbauende Maßnahmen im Dialog mit den am Schulleben Beteiligten auszugestalten.
• MSB NRW-Handlungsleitfaden „Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen“ (2023)
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