VideokonferencingVerpflichtungsgesetz wird modernisiert

Videokonferenz statt mündliche förmliche Verpflichtung: Die Regelung von 1975 wird modernisiert.
(Bildquelle: vpif/123rf.com)
Das Bundeskabinett hat den vom Bundesjustizminister vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes beschlossen. Dies berichtet das Bundesministerium der Justiz (BMJ). Mit dem Gesetz sollen Verpflichtungen von Personen, die für Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig werden, selbst aber keine Amtsträger sind, erleichtert werden. In geeigneten Fällen soll ein schnelleres und weniger aufwendiges digitales Verfahren unter Verzicht auf einen Präsenztermin gewählt werden können.
Notwendig ist diese förmliche Verpflichtung, weil bestimmte Straftaten tatbestandlich nur dann verwirklicht werden, wenn sie von Amtsträgern – etwa Beamten oder Richtern – begangen werden. Dazu gehören insbesondere Geheimnisverratsdelikte und Korruptionsdelikte. Personen, die für die öffentliche Verwaltung tätig, aber keine Amtsträger sind, werden förmlich verpflichtet, damit sie Amtsträgern in dieser Hinsicht gleichgestellt sind. Zudem sehen mehrere Fachgesetze vor, dass Personen, die keine Amtsträger sind, besonders zur Geheimhaltung verpflichtet werden können und auch öffentlich bestellte Sachverständige sind zu verpflichten.
Eine seit 1975 geltende Regelung sieht vor, dass diese Verpflichtung mündlich vorgenommen wird und dabei auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen ist. Aus Gründen der Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit ist über die Verpflichtung zudem eine Niederschrift zu erstellen. Die Neuregelung des Verfahrens der förmlichen Verpflichtung soll nun eine Verpflichtung mittels Echtzeit-Videokommunikation ausdrücklich gestatten. Darüber hinaus kann die Niederschrift über die Verpflichtung zukünftig auch in elektronischer Form erstellt werden. Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird jetzt dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.
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