BMJ/BitkomRechtsstreit per Mausklick

Wer am Flughafen gestrandet ist, kann Entschädigungsansprüche in einem digital geführten Verfahren geltend machen.
(Bildquelle: lightfieldstudios/123rf.com)
„Unkomplizierte Kommunikation“ und „leichter Zugang für alle“ sind Schlagworte, die bisher eher nicht mit Zivilprozessen bei Gericht verbunden werden. Stattdessen erschweren komplizierte Formalien und unbekannte Abläufe Laien den Zugang zum Rechtssystem. Der Austausch zwischen Verfahrensbeteiligten und Gericht kostet oftmals viel Zeit und Nerven. Mit dem zivilgerichtlichen Onlineverfahren soll sich das ändern. Das Projekt des Bundesjustizministeriums (BMJ) will es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, Zahlungsklagen von niedrigem Streitwert bis 5.000 Euro vollständig elektronisch und mithilfe digitaler Eingabe- und Abfragesysteme einzureichen. Im Rahmen des Projekts Zugang zum Recht, das vom BMJ und dem DigitalService des Bundes gemeinsam vorangetrieben wird, wurde bereits ein Onlinedienst entwickelt, der die Durchsetzung von Fluggastrechten erleichtert. Der Hintergrund: Fluggäste, deren Flieger mit großer Verspätung – oder gar nicht – abhebt, haben Anspruch auf eine Entschädigung. Diese muss allerdings aktiv eingefordert werden.
Onlinedienste im Justizbereich stoßen auf Interesse
Der Digitalverband Bitkom wollte wissen, wie es um die Akzeptanz solcher Onlinetools für rechtliche Probleme bestellt ist und beauftragte eine Befragung unter gut 1.000 Personen in Deutschland ab 16 Jahren. Demnach hat bereits jeder Zehnte den Onlinedienst für Fluggastrechte genutzt, weitere 20 Prozent können sich vorstellen, auf eine solche digitale Hilfe zurückzugreifen. Auch andere Onlinedienste, die bei rechtlichen Fragen unterstützen, stoßen auf Interesse. So können sich laut Bitkom 31 Prozent vorstellen, Onlinedienste zu nutzen, die bei Bußgeldern oder Unfällen im Straßenverkehr helfen, 2 Prozent haben das bereits getan. Dahinter folgen Onlinerechtsangebote bei Mietstreitigkeiten, im Arbeitsrecht, bei der Absicherung von Onlinekäufen oder allgemein bei der Kündigung von Verträgen. Am geringsten ist das Interesse an Onlinehilfen bei eher komplexen rechtlichen Fragen, bei denen es häufig auch um hohe Summen oder sehr persönliche Themen geht.
Grundsätzlich sind die Deutschen bei der Beurteilung von Onlinetools für rechtliche Probleme gespalten. So sind 52 Prozent der Befragten sicher, dass diese künftig häufiger bei Rechtsstreitigkeiten genutzt werden. 40 Prozent finden, dass rechtliche Auseinandersetzungen dadurch fairer ablaufen, weil auch diejenigen Hilfe erhalten, die sich eine Anwältin oder einen Anwalt nicht leisten können. Auf der anderen Seite befürchten 51 Prozent, dass solche Angebote die Menschen dazu verführen, überflüssige rechtliche Auseinandersetzungen zu suchen, 44 Prozent haben Angst, falsch beraten zu werden.
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