BundesverwaltungWie steht es um die digitale Souveränität?

Die digitale Souveränität der Bundesverwaltung soll bereits bei der IT-Beschaffung berücksichtigt werden.
(Bildquelle: michal812/123rf.com)
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-Produkten und IT-Sicherheits-Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber – vor allem im Hinblick auf die digitale Souveränität in der Bundesverwaltung – informierte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Darin wird ein Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben. Viele Fragen hätten allerdings nicht beantwortet werden können, so die Bundesregierung, weil die erbetenen Informationen schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berührten. Die Bundesregierung betont, dass Deutschland der Bedrohung durch Cyberkriminelle und staatliche Akteure eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegensetze. Mit der Expertise des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Strafverfolgungsbehörden und den Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung werde der verschärften Gefährdungslage effektiv entgegengewirkt.
Beschaffung innovativer Lösungen gestärkt
Die Fragesteller interessierten sich unter anderem für aktuelle Sachstände zur Entwicklung, zur Beschaffung und zum Einsatz von IT-Sicherheitsprodukten in der Bundesverwaltung sowie für die Bestrebungen der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorschlägen zur Steigerung der digitalen Souveränität im Bereich der IT-Sicherheitsanwendungen. Dazu heißt es in der Antwort, im Rahmen des aktuellen Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ würden regelmäßig neue Fördermaßnahmen gestartet. Die Bunderegierung verweist auch auf ihren Entwurf eines Vergaberechtstransformationsgesetzes vom Dezember 2024. Dieser lege neben einer Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabe auch einen besonderen Fokus auf Digitalisierung, etwa durch vereinfachte Kooperationen des Bundes und der Länder bei IT-Projekten sowie durch weitgehend digitalisierte Nachprüfungsverfahren. Zudem werde die Beschaffung innovativer Lösungen, die auch digitale Aspekte umfassen könnten, durch den Gesetzentwurf gestärkt.
OZG 2.0 stärkt Beschaffung quelloffener Software
Bezüglich offener Standards und Open-Source-Software verweist die Bundesregierung auf das im Juli vergangenen Jahres in Kraft getretene Änderungsgesetz zum Onlinezugangsgesetz, das so genannte OZG 2.0. Darin ist festgelegt, dass die Bundesverwaltung offene Standards nutzen und Open-Source-Software vorrangig vor Software, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt, beschafft werden soll. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung obliegt dem jeweiligen Auftraggeber. Wie es weiter heißt, hat die Bundesregierung seit Beginn der 20. Legislaturperiode zehn Software- Entwicklungsaufträge bezüglich IT-Sicherheitsprodukten erteilt, davon seien sieben Aufträge fertig entwickelt.
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