Digitale JustizNeuer Pakt für den Rechtsstaat

[06.08.2025] Die Justizministerien der Länder begrüßen die Ankündigung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zur Neuauflage eines Pakts für den Rechtsstaat. Danach sollen die Länder rund eine halbe Milliarde Euro in den kommenden vier Jahren für mehr Personal und die Digitalisierung der Justiz erhalten.
Symbolbild KI in der Justiz

Ein wesentlicher Baustein des neuen Pakts für den Rechtsstaat: Der Bund beteiligt sich angemessen an den Kosten der Länder für eine Personaloffensive und einen Digitalisierungsschub in der Justiz.

(Bildquelle: alexandersikov/123rf.com)

Im Rahmen eines „Pakts für den Rechtsstaat“ hatten sich Bund und Länder bereits im Jahr 2017 verpflichtet, gemeinsam die Ausstattung der Justiz, der Strafverfolgungsbehörden und der Polizei in Deutschland dauerhaft zu verbessern. Die Umsetzung sah unter anderem die Schaffung von insgesamt 2.000 neuen Stellen für Richter und Staatsanwälte in den Ländern bis zum Ablauf des Jahres 2021 vor, an denen sich der Bund mit einer einmaligen finanziellen Unterstützung von insgesamt 220 Millionen Euro beteiligt hatte.

210 Millionen Euro für digitale Infrastruktur

Laut Beschluss der Bundesregierung soll nun gemeinsam mit den Ländern ein neuer Pakt für den Rechtsstaat verhandelt werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte angekündigt, der Bund wolle den Ländern insgesamt knapp 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Ziele: Ausbau der Digitalisierung, Beschleunigung und Vereinfachung von gerichtlichen Verfahren sowie mehr Personal für die Justiz. Noch in dieser Legislaturperiode sollen 240 Millionen Euro bundesweit zur personellen Stärkung der Justiz bereitgestellt werden. Die Auszahlung an die Länder ist für die Jahre 2026 und 2028 vorgesehen. Zusätzlich sind bis zu 210 Millionen Euro für den Zeitraum 2027 bis 2029 eingeplant, um die digitale Infrastruktur der Justiz gezielt zu modernisieren.

Grundlage einer modernen Justiz

Das Justizministerinnen und Justizminister der Länder begrüßen diesen Schritt. So will das Brandenburger Ministerium der Justiz und für Digitalisierung gemeinsam mit Gerichten und Justizbehörden konkrete Maßnahmen erarbeiten, um die neuen Mittel wirkungsvoll einzusetzen. „Der Rechtsstaat muss mit der Zeit gehen – personell, technologisch und organisatorisch. Mit dem neuen Pakt für den Rechtsstaat werden wir die Grundlage für eine moderne Justiz schaffen, die auch in Zukunft zuverlässig und bürgernah arbeitet“, so Brandenburgs Justiz- und Digitalisierungsstaatssekretär Ernst Bürger. Bürgers saarländischer Amtskollege Jens Diener sprach von einem starken Signal aus Berlin: „Es ermöglicht uns im Saarland, den bereits eingeschlagenen Weg der Stärkung der Justiz weiter fortzusetzen und auszubauen.“ Constanze Geiert, sächsische Justizministerin und Vorsitzende der Konferenz der Justizministerinnen und der Justizminister der Länder, sagte: „Für die ostdeutschen Länder ist diese Unterstützung von besonderer Bedeutung: Sie hilft dabei, strukturelle Unterschiede – insbesondere im Zuge des anstehenden Generationswechsels in der Justiz – zwischen Ost und West auszugleichen.“

Das Erreichte fortführen

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder hatten bereits auf ihrer Frühjahrskonferenz in einem gemeinsamen Papier verdeutlicht, dass sich der Bund nachhaltig und angemessen daran beteiligen müsse, die Justiz in Deutschland zu stärken. Im Rahmen der bisherigen Digitalisierungsinitiative seien bereits wichtige Fortschritte erzielt worden, die nun gesichert und fortgeführt werden müssten, heißt es in dem Papier. Dazu zählen die enge Zusammenarbeit im E-Justice-Rat, der jährliche Digitalgipfel sowie zentrale Vorhaben wie die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte, die Modernisierung aller Fachverfahren und die Umsetzung von Innovationen aus der Reformkommission Zivilprozess der Zukunft. Im Fokus stehen dabei eine bundeseinheitliche Justizcloud, moderne Portal- und Plattformlösungen, digitaler Parteivortrag und der Einsatz unterstützender KI-Technologien. Für diese Maßnahmen seien erhebliche Investitionen nötig, unter anderem aus dem Bundes-Sondervermögen Infrastrukturinvestitionen.



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