BfDIRechtssichere Nutzung sozialer Netzwerke

[26.08.2025] Vor dem Hintergrund eines noch nicht entschiedenen Rechtsstreits um den Betrieb sogenannter Facebook-Fanpages durch Behörden hat die BfDI eine Handreichung veröffentlicht. Diese zeigt, wie Behörden Social Media rechtskonform nutzen können.
Symbolbild

Für Behörden ist die Social-Media-Nutzung mit unklaren Rechtsfragen verbunden.

(Bildquelle: Adem Ay/Unsplash)

Im Februar 2023 hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) der Bundesregierung den Betrieb der Facebook-Fanpage untersagt. Der damalige Behördenchef Ulrich Kelber sah in der Gestaltung des von Meta eingesetzten Cookie-Banners Datenschutzmängel. Dagegen hatte das Bundespresseamt (BPA) geklagt. Im Juli 2025 hat das Verwaltungsgericht Köln dieser Klage nun zum Teil stattgegeben und den Bescheid aus dem Jahr 2023 aufgehoben (wir berichteten). Wirkliche Rechtssicherheit ist damit jedoch noch nicht hergestellt: zum einen legte Kelbers Nachfolgerin im Amt der BfDI, Louisa Specht-Riemenschneider, gegen das Urteil Berufung ein. Das Verfahren geht jetzt an die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht Münster. Zudem sind auch in einigen Bundesländern noch Verfahren anhängig, aber auch in anderen europäischen Ländern.

Rechtsunsicherheit beenden

Da der Ausgang des Berufungsverfahrens nun zeitlich und rechtlich schwer abzuschätzen ist, bietet die BfDI der Bundesregierung und den anderen öffentlichen Stellen des Bundes intensive Unterstützung und Beratung an, wie soziale Netzwerke zwischenzeitlich rechtskonform genutzt werden können. Das Urteil des VG Köln werde dabei selbstverständlich respektiert, betont die BfDI in einer Meldung. Um die Rechtsunsicherheit bei der Nutzung sozialer Medien durch öffentliche Stellen des Bundes zu beenden, hat die Behörde eine Handreichung veröffentlicht, die die notwendigen Schritte darstellt, um Behörden eine rechtssichere Nutzung sozialer Netzwerke zu ermöglichen.

Kommunikation auf Social Media ist wichtig

„Selbstverständlich sehen wir, wie wichtig es für den Staat geworden ist, auf sozialen Netzwerken zu kommunizieren. Welche Bedingungen dafür gelten, ist aber bislang völlig unklar und kann nur entweder durch den Gesetzgeber oder durch ein letztinstanzliches Urteil festgelegt werden“, so Specht-Riemenschneider. Es gehe nicht darum, Behörden für die Nutzung von Sozialen Medien abzustrafen. In einer früheren Meldung hatte die BfDi bereits darauf verwiesen, dass die konkrete Entscheidung nicht allein die Bundesebene betreffen dürfte – das Datenschutzrecht gilt für alle Ebenen, also auch für Länder und Kommunen. Die private Nutzung sozialer Netzwerke hingegen ist vom Verfahren nicht betroffen.



Stichwörter: Social Media, BfDI, Facebook


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