BundesnetzagenturDaten zu Kurzzeitvermietungen

[27.05.2026] Die Bundesnetzagentur fungiert ab sofort als digitale Datendrehscheibe für Kurzzeitvermietungen. Länder und Kommunen können darüber künftig verlässliche Daten zu Buchungen auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.com erhalten und diese etwa nutzen, um Tourismusströme zu steuern.
Reetdachhaus auf Sylt

Bei der Bundesnetzagentur können Landes- und Kommunalbehörden künftig Daten zur Vermietung von Kurzzeit-Unterkünften digital abrufen.

(Bildquelle: pkazmierczak/123rf.com)

Mit der EU-Verordnung 2024/1028 wurde zum 20. Mai 2026 ein System zum digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Vermietern von Kurzzeit-Unterkünften, Behörden und Statistikämtern eingeführt. Herzstück ist eine zentrale digitale Datendrehscheibe pro Mitgliedstaat, an die Online-Plattformen wie Airbnb oder booking.com Buchungsdaten digital, automatisiert und datenschutzkonform senden können. Berechtigte Behörden wiederum können diese Daten digital dort abrufen. In Deutschland hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Aufgabe als digitale Datendrehscheibe übernommen.

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) weiter mitteilt, erhalten Landes- und Kommunalbehörden darüber künftig belastbare Daten zu Kurzzeitvermietungen, mit denen sie Tourismusströme steuern und Wohnungsmärkte dort schützen können, wo es nötig ist. Dafür müssen die an den Daten interessierten Länder und Kommunen digitale Verfahren einrichten, über die Vermieter ihre Kurzzeit-Unterkünfte online registrieren können. Ob Länder und Kommunen auch Daten von Online-Plattformen beziehen und somit am digitalen Datenaustausch partizipieren wollen, entscheiden sie selbst – dies sei auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.

Das Digitalisierungsprojekt bringe für Vermieter und Online-Plattformen durch einfache und bürokratiearme Online-Verfahren nach gemeinsamen EU-Standards erhebliche Erleichterungen mit sich, so das BMWE. Die digitale Datendrehscheibe entlaste allein die Online-Plattformen bei Datenanfragen in Höhe von circa 636.000 Euro jährlich.

„Die digitale Datendrehscheibe ist eine gute Nachricht für Tourismus, Mieter und Mittelstand“, kommentierte die Parlamentarische Staatssekretärin im BMWE, Gitta Connemann. „Künftig erhalten Länder und Kommunen verlässliche Daten zu Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com. Das schafft mehr Transparenz, erleichtert die Kontrolle von Wohnraumschutzgesetzen und hilft, Zweckentfremdung zu verhindern. Zugleich sorgen wir für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen digitalen Plattformen und der Hotellerie. Die neue Lösung entlastet außerdem Unternehmen und Verwaltung. Daten werden künftig digital, sicher und einheitlich übermittelt. Das spart Zeit und Bürokratie.“ Sie ermuntere die Länder, das Angebot breit zu nutzen und den Kommunen zugänglich zu machen.





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