Digitale IdentitätEin Schritt weiter bei der EUDI-Wallet

Noch ist die europäische digitale Brieftasche keine Realität – doch ab Anfang 2027 soll sie in Deutschland flächendeckend nutzbar sein.
(Bildquelle: SPRIN-D, Governikus)
In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung den Entwurf für das sogenannte Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) beschlossen. Das neue Gesetz ermöglicht die europarechtlich vorgegebene Bereitstellung der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität, der sogenannten EUDI-Wallet. Diese soll Bürgerinnen und Bürgern grundlegende Vorteile im elektronischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr bieten. Neben einer europaweit verwendbaren digitalen Identität zählen dazu nach Angaben des Bundesdigitalministeriums (BMDS) elektronische Signatur- und Siegelfunktionen sowie der Einsatz von elektronischen Nachweisen. Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können.
Die EUDI-Wallet erlaube damit den Zugang zu privaten und öffentlichen Diensten mit wesentlichen Vereinfachungen auf hohem Sicherheitsniveau, so das BMDS. Dies biete einen echten Mehrwert für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für den Binnenmarkt in Europa. Die Nutzung der europäischen digitalen Brieftasche sei freiwillig und erfülle hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz, betonte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger.
Hohe Sicherheitsstandards und Datenschutz
Der vorgelegte Gesetzentwurf dient der Durchführung der sogenannten eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014). Durch die Umsetzung wird die unionsrechtlich bis zum 24. Dezember 2026 vorgesehene Bereitstellung der EUDI-Wallet in Deutschland ermöglicht. Das DIdG soll sicherstellen, dass die Anwendung höchsten Sicherheitsanforderungen genügt: Mit der EUDI-Wallet steht zum ersten Mal ein elektronisches Identifizierungsmittel für das Sicherheitsniveau „hoch“ auf mobilen Endgeräten zur Verfügung. Gleichzeitig werden Grundlagen zum Datenschutz und zur Datensicherheit auf nationaler Ebene geschaffen, um Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten zu gewährleisten. Die deutsche EUDI-Wallet wird grenzüberschreitend anerkannt und kann auch grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt werden.
Ab 2027 flächendeckend
Mit dem nun getroffenen Kabinettsbeschluss geht der Entwurf in das parlamentarische Verfahren. Die technische Infrastruktur wird parallel entwickelt, um die EUDI-Wallet fristgerecht ab Januar 2027 flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Pilotprojekte zur Erprobung der Wallet in verschiedenen Alltagsszenarien laufen bereits.
Das Gesetz für digitale Identitäten regelt auch Neuerungen im Personalausweisrecht, mit denen Bürgerinnen und Bürger wie auch die Verwaltung entlastet werden sollen. So entfällt für alle Personen ab 70 Jahren künftig der Gang zum Amt, um den Personalausweis zu verlängern – dieser kann laut Neuregelung unbegrenzt weiterverwendet werden. Diese Maßnahme ist Teil der Föderalen Modernisierungsagenda, mit der sich Bund und Länder auf über 200 Maßnahmen zum Bürokratierückbau und zur Modernisierung des Staates verständigt haben (wir berichteten).
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