Bund-Länder-DigitalgipfelMittel für Digitalisierung der Justiz

[13.11.2025] Beim siebten Bund-Länder-Digitalgipfel in Leipzig haben Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern die Verteilung der Mittel für die sogenannte Digitalsäule des neuen Pakts für den Rechtsstaat festgelegt. Bis 2029 sollen insgesamt 210 Millionen Euro investiert werden, um laufende und neue Digitalisierungsprojekte zu fördern.
Gruppenfoto der Justizministerkonferenz

Bei der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister wurde eine Erklärung zur Umsetzung der Digitalsäule des neuen Pakts für den Rechtsstaat verabschiedet.

(Bildquelle: SMJus Daniel Meißner)

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich in Leipzig zu ihrem siebten Bund-Länder-Digitalgipfel getroffen. Bei dem Treffen ging es um die Förderung der Digitalisierung der Justiz im Rahmen eines neuen Pakts für den Rechtsstaat, dessen Verhandlung im August 2025 angekündigt wurde (wir berichteten). Die Förderung von Digitalisierungsprojekten soll eine von drei „Säulen“ des neuen Pakts für den Rechtsstaat bilden, den Bund und Länder schließen wollen. Für diese Digitalsäule will der Bund in den Jahren 2027 bis 2029 jährlich Haushaltsmittel in Höhe von jeweils bis zu 70 Millionen Euro bereitstellen – insgesamt also bis zu 210 Millionen Euro, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur herangezogen werden. Im Fokus des Leipziger Treffens stand nun die Frage, wie deren Verteilung erfolgen soll. Hierzu haben die Ministerinnen und Minister eine gemeinsame Erklärung zur Verteilung der Mittel verabschiedet.

Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz des Freistaats Bayern, betonte die Bedeutung der Länderbeteiligung: „Die Digitalisierung steht ganz oben auf der Agenda der Justiz. Mir war es bei der Digitalsäule des neuen Pakts wichtig, dass die Länder bei der Auswahl der zu finanzierenden Projekten zustimmen müssen. Darauf haben wir uns heute geeinigt.“ Neben weiteren Investitionen sei aber auch eine Reform der Prozessordnungen notwendig, um schlankere und schnellere Verfahrensabläufe zu erreichen. Hier sei das Bundesjustizministerium gefordert, so Eisenreich.

Wirkungskontrollen und klares Portfoliomanagement

Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Digitalisierung der Justiz soll als tragende Säule eines neuen Pakts für den Rechtsstaat fortgesetzt und ausgebaut werden. Die Bundesmittel sollen für neue beziehungsweise bereits begonnene Vorhaben eingesetzt werden, auf die sich Bund und Länder bei ihrem Treffen am 7. November in Leipzig verständigt haben. Das Sondervermögen Infrastruktur, aus dem die Mittel zur Finanzierung der Maßnahmen kommen, stellt auch Anforderungen für die Wirkungsmessung der Investitionen und verlangt Erfolgskontrollen. Um dies abzubilden, haben Bund und Länder sich entschieden, die Investitionen nach der Methodik des Portfoliomanagements zu verwalten. Für jedes finanzierte Vorhaben werden eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt, Wirkungsziele anhand der strategischen Ziele der Justiz definiert und das Erreichen dieser Ziele in engen zeitlichen Abständen nachgehalten. Bis zum April 2026 soll der erste Entwurf eines Portfolios erstellt und dann dem E-Justice-Rat, dem Steuerungs- und Koordinierungsgremium für die Digitalisierung der Justiz, vorgelegt werden.

Bereits über 30 Vorhaben in der Umsetzung

Bei der Umsetzung komme es darauf an, dass nicht nur neue Vorhaben begonnen würden, sondern auch die laufenden Entwicklungsprojekte zügig zu einem erfolgreichen Ende geführt werden können, betonte Bayerns Justizminister Eisenreich. Im Rahmen der Digitalisierungsinitiative wurden bisher schon 32 Vorhaben auf den Weg gebracht. Bund und Länder arbeiten daran, diese Vorhaben bis Ende 2026 erfolgreich umzusetzen. Im Fokus steht insbesondere der Aufbau einer ersten lauffähigen Version der bundeseinheitlichen Justizcloud. Mit ihr soll eine zukunftsfähige Cloudinfrastruktur für die deutsche Justiz entstehen. Weitere Vorhaben betreffen den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz, die Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens sowie die Einführung einer Digitalen Rechtsantragstelle. Auch der Aufbau eines bundesweiten, sicheren Videokonferenzdienstes und eine digitalen Vollstreckungsdatenbank zur papierlosen Zwangsvollstreckung gehören zu den geplanten Vorhaben.





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