E-JustizGnadenfrist für Gerichtsakten auf Papier

Die papiergebundene Verfahrensakte wird wohl doch nicht überall zum 1. Januar 2026 verschwinden.
(Bildquelle: stockasso/123rf.com)
Bis zum 1. Januar 2026 muss die Justiz flächendeckend auf elektronische Aktenführung umstellen. So will es das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz aus dem Jahr 2017. Angesichts unterschiedlicher Fortschritte in den Gerichtsbarkeiten der Länder sieht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) das Risiko von Digitalisierungslücken. Auch um vorgetragenen Anliegen aus Justiz und Ländern Rechnung zu tragen, hat das Ministerium daher im Juli einen Referentenentwurf vorgelegt, wonach die Länder den Start der E-Akte um ein Jahr verschieben können. Gestern hat das Bundeskabinett den Entwurf mit dem etwas sperrigen Titel „Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern“ beschlossen.
Opt-out-Option für Länder
Das Gesetz sieht eine Rechtsgrundlage – in Form einer Opt-out-Regelung – vor, die es Bund und Ländern ermöglicht, auch nach dem 1. Januar 2026 die Anlage und (Weiter-)Führung von Akten in Papierform zu gestatten. Dies betrifft Straf-, Bußgeld- und Zivilakten, Akten in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, arbeits- und sozialgerichtlichen Akten sowie gerichtlichen Akten im Strafvollzugsverfahren. Die grundlegende Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung soll dadurch ausdrücklich nicht aufgehoben werden. Eine Abweichung von der verpflichtenden elektronischen Aktenführung wird längstens bis zum 1. Januar 2027 ermöglicht.
Ausnahmen in der Strafgerichtsbarkeit
Für den Bereich der Strafgerichtsbarkeit soll geregelt werden, dass Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungsakten in Papierform anlegen und (weiter-)führen können, wenn polizeiliche Ermittlungsvorgänge noch nicht elektronisch übermittelt werden. Um einen reibungslosen länder- und systemübergreifenden elektronischen Akten- und Vorgangsaustausch sowohl justizintern als auch mit den Polizeibehörden zu gewährleisten, soll eine Papieraktenführung außerdem zulässig sein, wenn elektronisch übermittelte Akten oder Vorgänge technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand in das jeweilige E-Akten-System übernommen werden können. Auch diese Ausnahmeregelung ist bis Anfang 2027 befristet.
Hessen: Brücke zwischen Polizei und Justiz
[01.06.2026] Polizei und Justiz arbeiten weitgehend digital – aber mit unterschiedlichen Systemen. Damit Strafverfahren dennoch medienbruchfrei und rechtskonform ablaufen, gibt es die elektronische Strafakte. Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung berichtet über das komplexe föderale IT-Projekt. mehr...
Baden-Württemberg: Zivilgerichtliches Online-Verfahren läuft an
[06.05.2026] Das zivilgerichtliche Online-Verfahren ist ein bürgernahes Angebot, das eine effiziente und schnelle Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten ermöglichen soll – ohne dass die Beteiligten zwingend persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Nun startete die Pilotierung auch in Baden-Württemberg. mehr...
Baden-Württemberg: KI-Tool hilft beim Aktensichten
[30.04.2026] Als Teil der Digitalisierungsinitiative für die Justiz entwickelt das Land Baden-Württemberg ein KI-Werkzeug zur Aktenstrukturierung. Justizangehörige sollen so schnelleren Zugriff auf wesentliche Informationen erhalten und Verfahren dadurch beschleunigt werden. mehr...
Sachsen: E-Akte in der Justiz wird weiterentwickelt
[27.04.2026] Die sächsische Justiz hat die elektronische Verfahrensakte flächendeckend eingeführt. Der erfolgreiche und fristgemäße Projektabschluss im Dezember 2025 wurde nun mit einem Festakt begangen. Die weitere Entwicklung der E-Akte ist organisatorisch bereits abgesichert. mehr...
Zugang zum Recht: Hilfe beim P-Konto
[24.04.2026] Das Team Digitale Rechtsantragstelle hat das Online-Angebot für verschuldete Menschen weiter ausgebaut. Nachdem im vergangenen Jahr ein umfassendes Informationsangebot gelauncht wurde, gibt es nun digitale Unterstützung zur Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos. mehr...
E-Justiz: Online-Verfahren vor Zivilgerichten startet
[21.04.2026] An ersten Amtsgerichten hat die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens begonnen. Bürgerinnen und Bürger können Zahlungsklagen digital einreichen. Weitere Gerichte sollen in den kommenden Monaten folgen. mehr...
Studie: Digitale Werkzeuge in der Gesetzgebung
[20.04.2026] Eine im Auftrag der EU durchgeführte Studie untersucht, wie innovative, teils auch KI-gestützte Werkzeuge die Gesetzgebungsarbeit in europäischen Ländern unterstützen. Auch mögliche Risiken und die verschiedenen digitalen Tools selbst sind Gegenstand der Untersuchung. mehr...
Hessen: KI für die Justiz
[26.03.2026] Hessens Justizminister Christian Heinz berichtete im Landtag über den geplanten und schon erfolgenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz. Noch für diese Legislaturperiode nahm der Minister die Entwicklung einer KI-Lösung für die Strafverfolgung in den Fokus. mehr...
Schleswig-Holstein: Eigene Digitalisierungsabteilung im Justizministerium
[19.03.2026] Im Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein wurde eine neue Abteilung geschaffen, die sich mit „Organisation und Digitalisierung“ befassen wird. Deren Leiter ist Hendrik Jensen, der über einschlägige Erfahrung als Richter wie auch im IT-Bereich verfügt. mehr...
Bremen: Investitionen in die digitale Justiz
[10.03.2026] Der Bremer Senat beschließt Investitionen in die Justiz: Rund eine Million Euro soll in Maßnahmen der Digitalisierung fließen. So wird die Beweismittelplattform erweitert, Gerichtssäle erhalten stationäre Videokonferenztechnik, und es entstehen speziell ausgestattete Prüfungsplätze für juristische E-Examina. mehr...
Mecklenburg-Vorpommern: Weitere Entlastung der Justiz
[03.03.2026] Die Digitalisierung der Justiz ist oftmals mit einer hohen Belastung für die Beschäftigten verbunden. In Mecklenburg-Vorpommern werden Justizbedienstete an immer mehr Standorten vom unvermeidlichen Scannen eingehender Papierakten entlastet. Gleichzeitig ist „Outtasking Scannen“ ein Integrationsprojekt. mehr...
Sachsen-Anhalt: E-Akte für die Verwaltungsgerichte
[25.02.2026] Die Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt führen ihre Verfahren nun durchgängig digital. Zum Einsatz kommt eine Fachanwendung des e²-Verbundes, Dataport begleitete die Implementierung. Eine Ausweitung auf weitere Gerichtsbarkeiten ist bereits in Vorbereitung. mehr...
Hessen: KI-Tool für die Strafverfolgung
[03.02.2026] Hessen will den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Strafverfolgung deutlich ausbauen. Das Justizministerium plant, den Staatsanwaltschaften bis zum Ende der Legislatur ein KI-Tool bereitzustellen, um große Datenmengen effizienter auszuwerten. mehr...
Brandenburg: Gerichtssäle fit für die E-Akte
[23.01.2026] Das Land Brandenburg hat das Großprojekt der Einführung der E-Akte bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften erfolgreich abgeschlossen – und denkt bereits an die nächsten Schritte. Die Hardware-Basisausstattung in den Gerichten soll nun schrittweise durch leistungsfähigere Technik ersetzt werden. mehr...
Schleswig-Holstein: Verhandlung bei leerem Gerichtssaal
[16.01.2026] Nach einer neuen Rechtsverordnung dürfen in Schleswig-Holstein ausgewählte Amtsgerichte erstmals vollständig virtuelle Videoverhandlungen erproben. Dabei sollen Erfahrungen für eine mögliche bundesweite Regelung gesammelt werden. mehr...













