HessenBezahlkarte bald flächendeckend

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können in Hessen bald nahezu flächendeckend per Bezahlkarte abgewickelt werden.
(Bildquelle: HMSI)
Bis Ende Januar 2026 soll in Hessen die sogenannte Bezahlkarte für Asylbewerber flächendeckend eingeführt werden. Eine Grundbedingung dafür ist erfüllt: Die Programmierung der Software-Schnittstelle, die das von der Mehrheit der hessischen Kommunen genutzte System mit dem bundesweiten Bezahlkarten-Fachverfahren verbindet, ist erfolgreich abgeschlossen. Dies teilte die Sozial- und Integrationsministerin Heike Hofmann mit. „Somit können neun der Gebietskörperschaften, die noch nicht mit der Bezahlkarte arbeiten, diese nun Anfang des Jahres ebenfalls einführen. Und 13 der Leistungsbehörden, die sich bereits für eine Nutzung auch ohne bestehende Schnittstelle entschieden hatten, können auf den eigentlich vorgesehenen Weg umstellen. Die landesweite Frist für die Einführung des Systems läuft nun bis zum 31. Januar 2026“, sagte Hofmann.
Nahezu flächendeckend umgesetzt
Die Ministerin wies darauf hin, dass damit mit Ausnahme der Städte Frankfurt am Main und Hanau für alle kommunalen Leistungsbehörden die Möglichkeit eröffnet wurde, das Bezahlkartensystem mit ihrem eigenen Fachverfahren zu betreiben. Frankfurt nutzt ein anderes System, für das die Programmierung einer Schnittstelle separat durch die Stadt in Abstimmung mit dem Land beauftragt wird. Auch hier sei jedoch zeitnah mit Vollzug zu rechnen. Hanau bleibe wegen der 2026 erfolgenden Auskreisung und der dadurch erforderlichen Verwaltungsumstrukturierung zunächst außen vor. „Mit diesen beiden Ausnahmen ist die flächendeckende Umsetzung dieses anspruchsvollen Projekts jetzt fast vollständig abgeschlossen. Das ist ein großer Erfolg“, sagte die Ministerin. Sie betonte die Rolle des Landes, welches das Verfahren für den Systemanschluss in die Hand genommen habe: „Wir haben die Kommunen hier eng begleitet. Zudem haben wir Wort gehalten und die Kosten vollständig getragen.“
Aufwände bleiben gering
Bislang ist die Bezahlkarte in Hessen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes sowie in 17 der 27 kommunalen Leistungsbehörden etabliert. Um den Kommunen keinen zusätzlichen Aufwand durch eine manuelle Übertragung der Daten zwischen den Systemen zu bereiten, hatte das Land die Pflicht zur Einführung daran gekoppelt, dass die jeweilige Schnittstelle verfügbar ist. Sobald der Systemanschluss erfolgt ist, können Geflüchtete, die bereits über eine Bezahlkarte aus der Erstaufnahmeeinrichtung verfügen, diese in den angeschlossenen Städten und Kreisen weiternutzen. „Es ist uns in Hessen von Seiten des Landes gelungen, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die Bezahlkarte flächendeckend, rechtssicher und ohne eine Verpflichtung zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand in den Kommunen eingeführt werden kann. Damit stehen wir im bundesweiten Vergleich sehr gut da“, betonte die Sozialministerin.
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