Mecklenburg-VorpommernWeitere Entlastung der Justiz

[03.03.2026] Die Digitalisierung der Justiz ist oftmals mit einer hohen Belastung für die Beschäftigten verbunden. In Mecklenburg-Vorpommern werden Justizbedienstete an immer mehr Standorten vom unvermeidlichen Scannen eingehender Papierakten entlastet. Gleichzeitig ist „Outtasking Scannen“ ein Integrationsprojekt.
Illustration im Comicstyle: Aktenstapel mit umherfliegenden losen Blättern vor türkisem Hintergrund.

Bis die Justiz tatsächlich durchgehend digital ist, muss noch viel Papier gescannt werden.

(Bildquelle: elvetica/123rf.com)

Die Digitalisierung der Justiz macht Fortschritte – auch in Mecklenburg-Vorpommern. Ganz ohne Papier kommen die Gerichte des Landes aber nicht aus: Schriftsätze kommen auch weiterhin per Papierpost an. Damit sie trotzdem in elektronischen Akten abgelegt werden können, müssen sie digitalisiert – also gescannt – werden. Rund 20.000 bis 40.000 Papierseiten fallen jeden Monat laut Justizministerium an den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern an.

Durch dieses hohe monatliche Scanaufkommen werde die Erstellung der elektronischen Akte erschwert, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt. „Daher baut die Justiz seit knapp zwei Jahren auf Hilfe von außen. Mittlerweile haben sich die Helferinnen und Helfer des Projektes Outtasking Scannen an vier Gerichtsstandorten etabliert: Am Amtsgericht Rostock, an den Justizzentren Neubrandenburg sowie Greifswald und am Amtsgericht Stralsund.“ In diesem Jahr sollen weitere Standorte dazukommen.

Das Projekt dient vor allem dazu, die Justizwachtmeistereien zu entlasten, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Daneben sei es aber auch ein Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Arbeitsprozess der öffentlichen Verwaltung, so Justizministerin Bernhardt: Ausgewählte Tätigkeiten im Scanprozess würden von Mitarbeitenden aus Werkstätten für beeinträchtigte Menschen übernommen. Im Schnitt seien an den vier Standorten jeweils zwei bis drei Scanhelferinnen und Scanhelfer täglich im Einsatz, Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist ein Dienstleistungsvertrag mit einer Werkstatt für beeinträchtigte Menschen (WfbM). Nur in Einzelfällen sei weiterhin eine Unterstützung durch Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erforderlich.





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