HessenBrücke zwischen Polizei und Justiz

[01.06.2026] Polizei und Justiz arbeiten weitgehend digital – aber mit unterschiedlichen Systemen. Damit Strafverfahren dennoch medienbruchfrei und rechtskonform ablaufen, gibt es die elektronische Strafakte. Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung berichtet über das komplexe föderale IT-Projekt.
Nahaufnahme eines hellblauen Reißverschlusses auf gelbem Hintergrund

Angesichts gewachsener, heterogener IT-Landschaften ist die Schaffung funktionierender IT-Standards eine komplexe Aufgabe.

(Bildquelle: serezniy/123rf.com)

In der täglichen polizeilichen Praxis beginnt jede Strafsache in einem Vorgangsbearbeitungssystem. Mit dessen Hilfe werden Ermittlungen geführt, Dokumente erfasst und Vorgänge strukturiert bearbeitet. Mit der Abgabe an die Staatsanwaltschaft wechselt jedoch das IT-System. Denn Polizei und Justiz nutzen unterschiedliche Fach- und Aktensysteme, die auf ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten sind. Das ist fachlich sinnvoll, aber eine technische Herausforderung. Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) ist als Betriebspartner an einem bundesweiten Großprojekt beteiligt, das mit der elektronische Akte in Strafsachen (EAS) eine Schnittstelle etabliert, um die medienbruchfreie und sichere Überführung von Strafsachen von einem System ins andere zu ermöglichen. Dabei übernimmt die HZD den Aufbau der technischen Infrastruktur sowie die Verantwortung für den stabilen und sicheren Betrieb der EAS.

Heterogene IT-Landschaften verbinden

Föderale Verwaltungs-IT ist historisch gewachsen und dadurch dezentral organisiert. Unterschiedliche Hersteller, Systeme und Datenmodelle gehören zum Alltag. Um dennoch digital zusammenarbeiten zu können, braucht es verbindliche Regeln für den Datenaustausch. Dafür hat man sich in der Verwaltung auf XÖV-Standards geeinigt – XML-basierte Austauschformate, die festlegen, wie Daten strukturiert übertragen werden. Für die Polizei wurde der Standard XPolizei entwickelt, die Justiz nutzt den korrespondierenden bundeseinheitlichen Standard XJustiz, der sich an den Vorgaben der elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERV) orientiert. Das Problem, dass in der gesamtdeutschen Justiz zahlreiche und ganz unterschiedliche Akten- und Fachsysteme im Einsatz sind, ist damit aber immer noch nicht gelöst.

EAS als Übersetzungsinstanz

Genau hier setzt die elektronische Akte in Strafsachen an. Sie ist kein weiteres Fachverfahren, sondern eine vermittelnde Schnittstelle zwischen Polizei und Justiz. Die EAS sorgt dafür, dass Daten aus polizeilichen Systemen so aufbereitet werden, dass sie im System der Justiz korrekt ankommen – sie übernimmt also eine Übersetzungsleistung. Dazu kommt, dass sich je nach Delikt die Abläufe, Inhalte und Kommunikationsanlässe unterscheiden. Diese Varianten werden im bundesweiten Gemeinschaftsprogramm „Digitaler Austausch zwischen Polizei und Justiz“ (DAPJ) schrittweise umgesetzt und orientieren sich an einer mit allen Beteiligten abgestimmten Prioritätenliste. „Die dezentralen Strukturen und die unterschiedlichen Systeme und Anwendungen sind für IT-Dienstleister eine große Herausforderung. Aber darin liegt auch eine Chance: durch Standardisierung und Schnittstellenarbeit die Verwaltungs-IT insgesamt schlanker und effizienter zu machen“, erläutert Wolfgang Maier, HZD-Bereichsleiter für das Anwendungsmanagement der Polizei.

Bundesweites Vorhaben

Die Einführung der elektronischen Strafakte ist Teil des Digitalisierungsprogramms P20 des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI). Beteiligt sind 10 Landespolizeibehörden, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, das Zollkriminalamt sowie die Polizei des Deutschen Bundestags. Die EAS muss also mit einer Vielzahl unterschiedlicher polizeilicher Vorgangsbearbeitungssysteme, aber auch mit den heterogenen IT-Landschaften der Justiz funktionieren. Nach einer Pilotphase, die im Herbst 2024 startete, ist die EAS seit Anfang Januar 2026 im produktiven Wirkbetrieb. „Der bundesweite Rollout ist in vollem Gange“, so Wolfgang Maier.

Die elektronische Strafakte wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die HZD baut nun Schulungs- und Testumgebungen auf, um Anwenderinnen und Anwender zu unterstützen. Die Anbindung von Scanstraßen soll folgen, damit papierbasierte Bestände in die digitale Kommunikation eingebunden werden. Hinzu kommen Maßnahmen zur Gewährleistung der digitalen Barrierefreiheit. Damit wächst die EAS nicht nur technisch, sondern auch funktional.





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