Nordrhein-Westfalen200.000 Gerichtsentscheidungen online

[22.01.2025] Die Rechtsprechungsdatenbank NRWE hat eine Rekordmarke erreicht: Die Urteilssammlung enthält über 200.000 Gerichtsentscheidungen, die beispielsweise für die juristische Recherche zur Verfügung stehen. Kein anderes Bundesland bietet eine größere Sammlung frei zugänglicher Urteile im Internet.
Justizia-Skulptur aus Metall

Nordrhein-Westfalen ist Spitzenreiter bei der kostenlosen Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen.

(Bildquelle: Tingey Injury Law Firm/Unsplash)

Bei der juristischen Recherche spielen so genannte Rechtsprechungsdatenbanken eine wichtige Rolle: Dort können wichtige Entscheidungen verschiedener Gerichte und Staatsanwaltschaften eingesehen werden. Solche Datenbanken werden von den Ländern, aber auch von anderen Anbietern bereitgestellt. Die nordrhein-westfälische Rechtsprechungsdatenbank NRWEntscheidungen (NRWE) enthält ungekürzte und anonymisierte Entscheidungen sämtlicher Gerichtsarten und -instanzen des Landes. Inzwischen sind in der NRWE nach Angaben des Justizministeriums mehr als 200.000 Entscheidungen nordrhein-westfälischer Gerichte hinterlegt, die kostenlos genutzt werden können.

Nie zuvor waren mehr Gerichtsentscheidungen eines Bundeslandes in einer frei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank im Internet abrufbar. Damit ist NRWE bundesweiter Spitzenreiter bei Veröffentlichungen von Gerichtsentscheidungen. „Mit diesem Service bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden kostenlosen Zugriff auf Entscheidungen der Gerichte in Nordrhein-Westfalen. Mit Einstellung der zweihunderttausendsten Entscheidung in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE hat die Justiz in Nordrhein-Westfalen eine historische Marke erreicht“, sagt der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach.

Verantwortlich für die Abläufe rund um die Bereitstellung von Entscheidungen in der NRWE-Rechtsprechungsdatenbank ist die beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln angesiedelte Verfahrenspflegestelle NRWE. Die Rechtsprechungsdatenbank wird laut Ministeriumsangaben laufend erweitert: Jährlich kommen etwa 8.000 bis 9.000 neue Entscheidungen hinzu.





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