BitkomAI Act beschlossen – noch vieles offen

Der AI Act der EU ist beschlossen, doch den Mitgliedsstaaten und der EU steht noch viel Arbeit bevor.
(Bildquelle: François Genon/Unsplash)
Die Mitgliedstaaten der EU haben gestern im Ministerrat den AI Act endgültig beschlossen. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Europa gibt damit einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI) vor, der AI Act ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. „Allerdings lässt der AI Act wesentliche Fragen offen, in Deutschland und den anderen EU-Ländern beginnt die Regulierungsarbeit jetzt erst. Ob KI in Deutschland und Europa einen Schub erhält oder vor allem vor neue Hindernisse gestellt wird, hängt entscheidend davon ab, wie dieser Rahmen ausgestaltet und die Regelungen in Deutschland umgesetzt werden. Wir müssen Raum lassen für KI-Innovationen, die den Menschen dienen. Ziel muss sein, den Einsatz von KI in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft voranzubringen“, sagt Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. Erst 13 Prozent der Unternehmen setzten KI ein, weitere 33 Prozent plane oder diskutiere es. Die Umsetzung des AI-Acts müsse dafür sorgen, dass KI in Deutschland erfolgreich entwickelt und umfassend eingesetzt wird. Dafür seien unter anderem praxisnahe Hilfestellungen der Behörden erforderlich, so Wintergerst.
EU und Bundesregierung sind jetzt gefordert
Doch auch die EU-Kommission sei gefordert, so der Bitkom. Sie müsse das angekündigte AI-Office rasch einrichten und mit der Umsetzung der Anforderungen für so genannte General Purpose AI Models beginnen. Da diese bereits Mitte kommenden Jahres wirksam werden sollen, sei es insbesondere wichtig, dass die Regulierung für diese KI-Basismodelle bürokratiearm und praxisnah gestaltet werde. Das gelte auch für die weiteren Richtlinien, die jetzt erarbeitet werden müssen. Dabei komme es darauf an, Doppelregulierung zu vermeiden und dauerhafte Rechtssicherheit zu schaffen.
Die Bundesregierung müsse zeitnah einen Vorschlag für ein nationales Durchführungsgesetz vorlegen, damit die Unternehmen wissen, was auf sie zukommt. Dabei dürfe „das nationale Regulierungskorsett nicht zu eng geschnürt werden“, betonte der Bitkom. Zugleich gelte es, drängende Fragen wie die nach einer zentralen Aufsichtsbehörde und deren Ausstattung mit Personal und finanziellen Ressourcen zu beantworten.
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