Elektronischer RechtsverkehrAuf dem Weg zum Erfolgsmodell

[13.06.2019] Die Digitalisierung der Justiz-Kommunikation hat sich zum Erfolgsmodell entwickelt. Noch in diesem Jahr wird im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) voraussichtlich die Marke von 20 Millionen Nachrichten überschritten.

Die Digitalisierung der Justiz-Kommunikation schreitet in großen Schritten voran. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage mehrerer Abgeordneter und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/9908) hervor. Demnach wird das jährliche Volumen von ausgetauschten Nachrichten noch in diesem Jahr wohl die 20-Millionen-Grenze überschreiten.
Für das Unternehmen procilon ist der Erfolg des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) auf vielfältige Gründe zurückzuführen. So passten beim ERV etwa die rechtlichen Rahmenbedingungen, der wirtschaftliche Nutzen und die Akzeptanz der Anwender zusammen. „Neben den sehr klaren Vorgaben des Gesetzgebers war sicherlich der hohe Stellenwert der Informationssicherheit beim technischen Design der sensiblen Justizkommunikation von großem Vorteil“, erläutert Torsten Rienaß, Geschäftsführer der procilon GROUP. „Wer heute seine Kommunikationsprozesse innovativ gestalten will, die Szenarien sauber durchdenkt und nicht zuletzt die richtigen Lösungen einsetzt, braucht sich um Datenschutz und Schutzziele in Form von Vertraulichkeit, Integrität und Nachweisbarkeit keine Sorgen machen. Diese Maßnahmen sind für die Akzeptanz der Endanwender elementar. Hier hat sich die übergreifende Zusammenarbeit der AG IT Standards in der Justiz der Bund-Länder-Kommission von großem Vorteil erwiesen. Dort leistet auch procilon einen aktiven Beitrag.“
Die Akzeptanz sei aber nicht über Nacht entstanden, betont Rienaß. Das im Jahr 2013 verabschiedete Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs und die ERV-Verordnung (ERVV) seien anfangs durchaus als Zwang empfunden worden. „Inzwischen erkennen aber viele unserer Kunden die Vorteile, die sich aus vollständig digitalen und vor allem sicheren Kommunikationsprozessen ergeben“, so Rienaß. „Aus meiner Sicht werden die größten Potenziale durch die vollständige Integration des ERV in die normalen Arbeitsprozesse, also die Fachapplikationen, gehoben. Damit wird die sichere Übertragung elektronischer Daten zu den Gerichten der Länder und des Bundes nicht nur für Rechtsanwälte und Notare quasi alltäglich, sondern sie wird zunehmend auch von den öffentlichen Verwaltungen und der Industrie genutzt. Damit ist der ERV tatsächlich eine Blaupause für föderale und sichere Kommunikationsstrukturen.“



Stichwörter: E-Justiz, procilon,


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