BürokratieabbauBemüht, aber nicht ambitioniert genug

[21.02.2024] Anlässlich einer öffentlichen Bundestagsanhörung zum Bürokratieabbau äußert sich der Nationale Normenkontrollrat: Zwar gebe es durchaus Bemühungen und auch einige wichtige Maßnahmen seien getroffen worden – dies reiche jedoch nicht aus, um eine nachhaltige Entlastung zu erzielen.
Stapel altmodischer Akten in einem Archivregal.

Für eine Trendumkehr beim Bürokratieabbau fehlt es der Bundesregierung – trotz einzelner Bemühungen – an Ambition, urteilt der NKR.

(Bildquelle: stockasso/123rf.com)

Der Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag führt eine öffentliche Anhörung zum Bürokratieabbau durch. Gegenstand der Anhörung ist der Sonderbericht der Bundesregierung zum Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode sowie ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Innovation ermöglichen, Investitionen erleichtern – Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“.

Im Rahmen seines gesetzlichen Mandats nimmt der Nationale Normenkontrollrat (NKR) dazu Stellung. „Die Politik steht zunehmend unter Druck, Wirtschaft, Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger von bürokratischen Belastungen zu befreien. Die Anhörung im Rechtsausschuss hilft, den Bürokratieabbau noch stärker in den Fokus zu rücken. Teile der Regierung mühen sich redlich. Die im Bürokratieabbaugesetz und im Sonderbericht der Bundesregierung enthaltenen Maßnahmen sind wichtig. Um eine wirkliche Trendumkehr und nachhaltige Entlastung zu erreichen, brauchen wir aber noch ambitioniertere Initiativen“, sagt der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel.

„One in, one out“-Regel stärken

Neben der Arbeit an konkreten Erleichterungen im Bestandsrecht solle die generelle Herangehensweise an die Gesetzgebung angepasst werden. Darüber hinaus müsse die Bürokratiebremse nach der „One in, one out“-Regel unbedingt geschärft werden, so Goebel. Dabei gilt das Prinzip: Wenn sich durch eine neue Regelung der laufende Erfüllungsaufwand erhöht, muss dieser an anderer Stelle reduziert werden – und zwar spätestens bis zum Ende der Legislaturperiode. Diese Regel wird derzeit noch nicht auf alle von der Bundesregierung verabschiedeten Vorhaben angewendet; bestehende Ausnahmen gehen vor allem auf die nationale Umsetzung von EU-Recht zurück. Der NKR schlägt nun vor, alle solche Kostenarten aufzunehmen, die bisher außen vor bleiben und nicht kompensiert werden: EU-Regelungen, Umstellungsaufwände sowie die Kosten für Behörden, Bürgerinnen und Bürger. „Außerdem müssen Praktiker und Vollzugsexperten frühzeitig und intensiv bei der Erstellung neuer Gesetze einbezogen werden. Praxischecks sollten der neue Standard in der Gesetzgebung sein. Nur so kommen am Ende praxistaugliche und digitalisierungsfähige Regeln raus“, betonte Goebel.

Bürokratieabbau sei eine verbindliche Daueraufgabe, die systematisch angegangen werden müsse. Nur so könnten die Handlungsfähigkeit der Verwaltung und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands erhalten und das Zutrauen der Bevölkerung in den Staat und seine demokratischen Institutionen gestärkt werden, so der NKR.





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