BundestagDigitale-Dienste-Gesetz beschlossen

[22.03.2024] Das Digitale-Dienste-Gesetz soll für mehr Fairness und Transparenz im Internet sorgen. Das Gesetz, das den Digital Services Act der EU in nationales Recht umsetzt, wurde jetzt vom Bundestag verabschiedet.
Das Bild zeigt einen Zugang zum Plenarsaal mit dem Schriftzug Deutscher Bundestag und dem Bundesadler.

Mit den Stimmen der Ampelkoalition hat der Bundestag das Digitale-Dienste-Gesetz verabschiedet.

(Bildquelle: Deutscher Bundestag/Felix Zahn/photothek)

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag (21. März 2024) ein wichtiges Gesetz zur Verbesserung des Binnenmarktes für digitale Dienste verabschiedet. Das neue Gesetz über digitale Dienste (DDG) soll die Online-Welt für gewerbliche Nutzer fairer und transparenter machen. Mit dem Gesetz, das SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Opposition durchgesetzt haben, werden die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union in Deutschland umgesetzt.

Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde

Die DSA-Verordnung der EU erlegt Online-Diensten Sorgfaltspflichten auf, um Desinformation und Hassrede im Internet zu bekämpfen und deren Einhaltung EU-weit sicherzustellen. Der deutsche Gesetzentwurf regelt die Zuständigkeiten für die Überwachung und Durchsetzung der DSA in Deutschland, wobei die Bundesnetzagentur als federführende Aufsichtsbehörde fungieren soll. Sie wird dabei eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und anderen EU-Staaten zusammenarbeiten. Daneben sind besondere Zuständigkeiten für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, bestimmte Stellen der Länder sowie den Bundesbeauftragten für den Datenschutz vorgesehen.

Das Gesetz sieht auch Geldbußen und Zwangsgelder für Verstöße gegen das DSA vor, wobei Unternehmen mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes bestraft werden können. Ziel ist es, ein sicheres Online-Umfeld zu schaffen, in dem die in der EU-Grundrechtecharta verankerten Rechte, einschließlich des Verbraucherschutzes, wirksam gewährleistet werden. Dazu gehört auch, dass illegale Inhalte, Hassreden und gefälschte Produkte von Plattformen entfernt werden. In jedem EU-Mitgliedstaat soll ein Koordinator für digitale Dienste Beschwerden von Nutzern entgegennehmen und Zugang zu Daten von Online-Plattformen und Suchmaschinen haben, um die Einhaltung des DSA zu überwachen.

Das Netz nicht den Demokratiefeinden überlassen

Digitalminister Volker Wissing hob die Dringlichkeit des Gesetzes angesichts wachsender Probleme mit Desinformation und Hassrede im Internet hervor. „Es ist allerhöchste Zeit“, so Wissing, der betonte, dass das Netz nicht den Feinden der Demokratie überlassen werden dürfe. DDG und DSA, so der Minister, werden dafür sorgen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger sicher und frei im Netz bewegen können.





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