OldenburgE-Akte beim Oberlandesgericht

[12.12.2023] Das Oberlandesgericht Oldenburg verabschiedet sich von Papierakten: Neu eingehende Zivilverfahren werden ausschließlich elektronisch bearbeitet. Bei den Landgerichten des Bezirks ist die Umstellung bereits vollzogen, für die Amtsgerichte ist sie im kommenden Jahr geplant.

Eine durchgehend elektronische Aktenbearbeitung und moderne digitale Arbeitsplätze lösen beim OLG Oldenburg Aktenordner und Papierstapel ab.

(Bildquelle: OLG Oldenburg/Pressestelle)

Nach der Einführung der Videoverhandlung (wir berichteten) und der elektronischen Verwaltungsakte hat das Oberlandesgericht Oldenburg nun die elektronische Aktenführung in Zivilsachen rechtsverbindlich eingeführt. Ab sofort werden alle neu eingehenden Zivilverfahren vollständig elektronisch bearbeitet. Wie es von der Pressestelle des Gerichts heißt, betrifft die umfassende Umstellung nicht nur die Richterschaft, sondern auch die Serviceeinheiten und die mit den Verfahrenskosten befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Lediglich die bereits laufenden anhängigen Verfahren werden noch in Papierform zum Abschluss gebracht. Damit gehört beim OLG Oldenburg das justiztypische Aktenregal, der Aktenbock, schon bald der Vergangenheit an. Auch der jährliche Papierverbrauch von rund 1.300.000 Blatt sowie der Aktentransport durch den Justizwachtmeisterdienst würden erheblich reduziert.
Seit Juli 2023 ist die elektronische Zivilakte von zwei Senaten des Oberlandesgerichts im Rahmen einer hybriden Aktenführung erfolgreich pilotiert worden. Zwischenzeitlich sind alle mit der Rechtsprechung befassten Bediensteten des Gerichts in mehrtägigen Schulungen auf den Einsatz der neuen Technik vorbereitet worden. Die Verwaltung der Akten erfolgt dabei über die Software e²A, die Anfertigung von Urteilen und Beschlüssen mit der Textverarbeitung e²T. Die e²-Lösungen werden im Rahmen eines Verbundprojekts der Länder Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt entwickelt, um die im Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV-FördG) festgeschriebenen Ziele zu erreichen.
Bei den Landgerichten des Bezirks ist die elektronische Zivilakte laut der Pressemeldung bereits im Einsatz: Am Landgericht Oldenburg wird seit Juli 2022, am Landgericht Osnabrück seit Mai 2023 und am Landgericht Aurich seit Oktober 2023 in neu eingehenden Zivilverfahren ausschließlich digital gearbeitet. Für die Amtsgerichte steht die digitale Zivilakte ebenfalls bereits in den Startlöchern: Dort ist die flächendeckende Umstellung für das Jahr 2024 vorgesehen.



Stichwörter: E-Justiz, E-Akte, Oldenburg


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