Baden-WürttembergE-Akte für alle Arbeitsgerichte

[29.04.2019] In Baden-Württemberg ist die erste vollständig digital arbeitende Flächengerichtsbarkeit in Deutschland umgesetzt worden: Alle Arbeitsgerichte des Landes haben die E-Akte eingeführt.

In Baden-Württemberg sind nun alle Arbeitsgerichte des Landes vollständig auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Wie die Stuttgarter Nachrichten in ihrer Online-Ausgabe vom 17. April 2019 berichten, ergeben das Landesarbeitsgericht und die neun Arbeitsgerichte mitsamt der Außenstellen – 21 Standorte insgesamt – die „erste vollständig digital arbeitende Flächengerichtsbarkeit in Deutschland“, wie es Guido Wolf, Minister der Justiz und für Europa ausgedrückt habe.
Die flächendeckende Einführung der E-Akte ist im Rahmen einer dreijährigen Pilot- und Erprobungsphase umgesetzt worden, lässt sich dem Bericht weiter entnehmen. Die Neuerungen sollen eine effizientere Arbeit der Justiz und eine Beschleunigung der jährlich rund 38.000 Verfahren im Südwesten ermöglichen. Viel Zeit eingespart werde außerdem mit den virtuellen Versandpaketen, die per Knopfdruck statt auf dem Postweg an die Anwälte gesendet werden. Darüber hinaus sind in den Gerichtssälen nun große Bildschirme angebracht. Laut den Stuttgarter Nachrichten können die Richter so beispielsweise mit Streitparteien leichter Vergleichsvereinbarungen erarbeiten oder Inhalte juristischer Datenbanken anzeigen.
Bald sollen auch die Zivil- und Sozialgerichte von den Erfahrungen mit der E-Akte profitieren. Belastbarkeit und IT-Sicherheit müsse die neue Technologie allerdings erst noch in der Praxis unter Beweis stellen. Kritisch merken die Stuttgarter Nachrichten an, dass der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink nicht in das Datenschutzkonzept für die E-Akte eingebunden worden ist.





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