BerlinEckpunkte für Digitalcheck

[21.11.2024] Die Eckpunkte für die Einführung eines Digitalchecks hat der Berliner Senat beschlossen. Der Geschäftsbereich der Chief Digital Officer soll jetzt ein Konzept inklusive eines vorgeschalteten Pilotvorhabens erarbeiten.

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung vom 19. November 2024 das Eckpunktepapier für die Einführung eines Digitalchecks beschlossen. Gleichzeitig bittet der Senat den Geschäftsbereich der Chief Digital Officer ein Einführungskonzept inklusive eines vorgeschalteten Pilotvorhabens zu erarbeiten. Das teilt das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin mit.

Der Digitalcheck stelle ein Unterstützungsinstrument dar, mit dessen Hilfe die Digitaltauglichkeit von Rechtsnormen in ihrem Entstehungsprozess frühzeitig mitgedacht wird. Rechtliche Digitalisierungshindernisse könnten auf diese Weise minimiert beziehungsweise digitaltaugliche Rechtsnormen gestärkt werden. Die (elektronische) Interaktion von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mit der Berliner Verwaltung könne durch das frühzeitige Mitdenken von digitalen Vollzugsmöglichkeiten verbessert und Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet werden.

Zukünftig soll der Digitalcheck verbindlich für die Einbringung von Gesetzentwürfen der Exekutive angewandt werden, heißt es in der Pressemeldung weiter. Es ist beabsichtigt, dass der Digitalcheck auch Anwendung auf Rechtsverordnungen und Änderungsverordnungen findet, wenn sie im Kontext einer Gesetzesänderung erlassen werden oder mit einer Anpassung oder Einführung von Verfahrensregelungen einhergehen.



Stichwörter: Politik, Berlin, Digitalcheck


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