Sachsen-AnhaltFinanzgericht führt E-Akte ein

[17.10.2025] Im Finanzgericht Sachsen-Anhalt – dem einzigen Gericht der Finanzgerichtsbarkeit im Land – werden nun alle Verfahren vollständig elektronisch geführt. Die Voraussetzungen für revisionssichere Videoverhandlungen wurden ebenfalls bereits geschaffen.
Blau hinterlegte, stilisierte Darstellung einer Waage, verschwommen dahinter die Umrisse einer Hand, die mit dem Zeigefinger in Richtung des Waagesymbols tippt.

Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt wird digitaler.

(Bildquelle: alexandersikov/123rf.com)

Im Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt ist die elektronische Akte vollständig eingeführt worden. Alle Verfahren werden im Fachgericht nunmehr in elektronischer Form geführt. Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt ist das einzige Gericht der Finanzgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt und hat seinen Sitz in Dessau-Roßlau. Das Finanzgericht ist zuständig bei rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Finanzbehörden.

„Die Digitalisierung ist gegenwärtig eine der wichtigsten Aufgaben in der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt“, betonte Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger. Es gelte, zahlreiche Maßnahmen gleichzeitig zu ergreifen, um die Digitalisierung in allen Bereichen der Justiz voranzutreiben.

Für die Präsidentin des Finanzgerichts, Afra Waterkamp, ist die Einführung der E-Akte Ergebnis einer sehr guten behördenübergreifenden Zusammenarbeit – und nicht das letzte Digitalisierungsvorhaben: „Wir haben dabei die Möglichkeiten im Blick behalten, für künftige weitere Digitalisierungsoptionen vorbereitet zu sein. Im Zuge der Digitalisierung des Finanzgerichts wurden auch die Voraussetzungen für revisionssichere Videoverhandlungen geschaffen. Wir werden in Kürze mit Videoverhandlungen im Finanzgericht beginnen.“



Stichwörter: E-Justiz, E-Akte, Sachsen-Anhalt


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