BMJFluggastrechte einfacher einklagen

[31.03.2025] Im Rahmen des Projekts Zivilgerichtliches Online-Verfahren entwickeln und erproben das Bundesministerium der Justiz und der DigitalService einen Onlinedienst zur Durchsetzung von Fluggastrechten. Sieben Pilotgerichte unterstützen jetzt das Vorhaben mit fachlicher Expertise.

Ein neuer Onlinedienst erlaubt es, Klagen zu Fluggastrechten mithilfe eines digitalen Eingabesystems zu erstellen und bei teilnehmenden Gerichten einzureichen.

(Bildquelle: fifg/123rf.com)

Ein unkomplizierter Zugang zur Justiz ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats. Doch derzeit stehen Rechtsuchende vor zahlreichen Herausforderungen, wenn sie digitale Angebote der Justiz nutzen möchten. Das Bundesjustizministerium und der DigitalService des Bundes wollen hier unter anderem mit dem Projekt Zivilgerichtliches Online-Verfahren Abhilfe schaffen. Ein Teilprojekt ist der Onlinedienst für eine digitale Klage im Bereich der Fluggastrechte. Schon seit geraumer Zeit können sich Bürgerinnen und Bürger grundlegend über Ansprüche bei Flugproblemen informieren und mit einem Vorab-Check herausfinden, ob ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung besteht und wie hoch diese ausfallen könnte (wir berichteten).

Nun besteht überdies die Möglichkeit, digital eine Klage zu erstellen – wenigstens an einigen Gerichten. Aktuell beteiligen sich folgende Amtsgerichte an dem Pilotversuch: Bremen, Düsseldorf, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg, Königs Wusterhausen und Nürtingen. Diese Gerichte sind für die Flughäfen Bremen, Düsseldorf, München, Frankfurt am Main, Hamburg, Berlin Brandenburg und Stuttgart zuständig. Die Einreichung der Klage bei an dem Pilotversuch teilnehmenden Gerichten erfolgt über den Dienst „Mein Justizpostfach“. „Mittelfristig wird die Erprobung des Onlinedienstes allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Denn die Erfahrungen mit dem neuen Angebot werden uns dabei helfen, ein großes rechtspolitisches Ziel zu erreichen: einen Rechtsstaat auf der Höhe der Zeit, in dem viele Ansprüche einfach und digital durchgesetzt werden können – per Klick von zu Hause aus, in einem nutzerfreundlichen und strukturierten Verfahren“, sagt Bundesjustizminister Volker Wissing.



Stichwörter: E-Justiz, BMJ, Online-Verfahren


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