OZGÄndGGegenäußerung der Bundesregierung

[28.08.2023] Am 7. Juli hat der Bundesrat zum Entwurf des OZG-Änderungsgesetzes Stellung genommen. Jetzt liegt die Gegenäußerung des Bundeskabinetts vor. Die erste Lesung im Bundestag ist für September geplant.
OZG-Änderungsgesetz: Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats liegt vor.

OZG-Änderungsgesetz: Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats liegt vor.

(Bildquelle: sdecoret/123rf.com)

Das Bundeskabinett hat am 23. August 2023 die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG) beschlossen. Darauf weist jetzt das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf seiner OZG-Website hin.
Alle Länderanträge, die der Bundesrat am 7. Juli 2023 vorgelegt hat, seien intensiv geprüft und zwischen den Bundesressorts abgestimmt worden. Den Vorschlägen konnte zugestimmt werden, soweit sie den Gesetzentwurf sinnvoll konkretisieren und ergänzen und dem Regelungszweck nicht entgegenstehen, erklärt das BMI. An den grundlegenden Kernpfeilern des Gesetzentwurfs werde festgehalten. Dies gelte insbesondere für den Ansatz eines einheitlichen Einsatzes von Identifizierungsmitteln auf hohem Vertrauensniveau. Die Bundesregierung stimmt jedoch dem Vorschlag zur Aufnahme einer Verordnungsermächtigung zur Verlängerung des befristeten Einsatzes von ELSTER als Identifizierungsmittel im Organisationskonto zu. Ein entsprechender Vorschlag werde zudem für das Bürgerkonto vorbereitet.
Weiteren wesentlichen Forderungen, insbesondere nach einer verstärkten Beteiligung der Länder etwa bei Verordnungsermächtigungen zur Festlegung von IT-Komponenten und Standards oder im Rahmen des OZG-Monitorings und der Evaluierung der gesetzlichen Regelungen sowie einer weiteren Finanzierung durch den Bund im Rahmen der Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, die der Ausführung von Bundesgesetzen dienen, konnte nicht zugestimmt werden.
Einige der Bundesratsvorschläge erfordern weitere Prüfungen und Abstimmungen und seien im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zu klären, teilt das BMI mit.
Soweit der Bundesrat eine detailliertere gesetzliche Regelung von Prozessen fordert, sei die Bundesregierung der Auffassung, dass das OZGÄndG lediglich einen gesetzlichen Rahmen schaffen und Leitplanken für die weitere OZG-Umsetzung setzen kann. Umsetzungsfragen aber könnten nur im Rahmen der OZG-Umsetzung in sinnvoller und praxistauglicher Weise gelöst werden. Die Modernisierung des Staates sei eine Daueraufgabe und muss ebenenübergreifend und gemeinsam erfolgen, heißt es in der Erklärung auf der OZG-Website.
Die erste Lesung im Bundestag ist für September geplant.



Stichwörter: Politik, OZGÄndG


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