NiedersachsenJuristenausbildung wird reformiert

[30.06.2025] Mehr Flexibilität und elektronische Prüfungen – das Land Niedersachsen hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Juristenausbildung auf den Weg gebracht. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Einführung des E-Examens.
Nahaufnahme einer schreibenden Hand mit Papierstapeln und mehreren Stiften.

In Niedersachsen sollen Jurastudierende ihre Examina bald elektronisch ablegen können. Umfangreiche Handschrift-Klausuren sind dann nicht mehr nötig.

(Bildquelle: rattanakun/123rf.com)

Das niedersächsische Landeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Juristenausbildungsgesetzes (NJAG) auf den Weg gebracht. Dessen Ziel ist es, die juristische Ausbildung moderner zu gestalten und stärker an die gesellschaftlichen und digitalen Entwicklungen anzupassen. Kern der Reform ist die Flexibilisierung des Studiums und der Prüfungsanforderungen. Einen besonderen Schwerpunkt des Gesetzesvorhabens stellt die Einführung des so genannten E-Examens dar: Prüflinge können ihre Aufsichtsarbeiten in den beiden juristischen Staatsexamina künftig auch elektronisch anfertigen und müssen die umfangreichen Klausuren nicht mehr handschriftlich verfassen. Damit geht Niedersachsen einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und erleichtert zugleich den Ablauf der Prüfungen für alle Kandidatinnen und Kandidaten, für die Prüferinnen und Prüfer sowie für das Prüfungsamt.

Mehr Flexibilität, weniger Wochenstunden

Daneben wurden verschiedene Änderungen zur Flexibilisierung des juristischen Studiums beschlossen. Wie die Staatskanzlei meldet, sollen Studierende Schlüsselqualifikationen wie etwa Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik oder Streitschlichtung künftig auch in anderen Studiengängen erwerben können. Die Wahlbereiche werden auf die Bereiche Wirtschafts- und Finanzrecht, Arbeitsrecht sowie Sozialrecht erweitert. Das verpflichtende Gerichtspraktikum soll künftig auch bei Landgerichten, Fachgerichten oder Staatsanwaltschaften absolviert werden können. Zudem werden die im Schwerpunktbereich des Studiums zu belegenden Semesterwochenstunden von 16 auf 12 und damit auf das bundesweit übliche Mindestmaß reduziert.





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