Berlin/BrandenburgJuristische Klausuren werden digital
Seit Anfang Dezember 2023 schreiben die Referendarinnen und Referendare des Berliner Kammergerichts und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erstmals die Klausuren des Zweiten juristischen Staatsexamen am Computer. Die entsprechenden Räume stellen das Center für Digitale Systeme der Freien Universität Berlin (CeDiS) und die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) zur Verfügung. Berlin und Brandenburg stellen damit für diese Prüfung zum Abschluss der volljuristischen Ausbildung ein elektronisches Format bereit, das auch die digitalen Anforderungen der juristischen Berufe widerspiegelt, heißt es in einer gemeinsamen Meldung des Brandenburger Justizministeriums und der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.
Entwickelt wurde das neue Prüfungsformat vom Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) zusammen mit dem CeDiS. Dabei habe das GJPA seine Expertise im Bereich der juristischen Staatsprüfungen und das CeDiS seine langjährigen Erfahrungen im Bereich digitaler Prüfungen eingebracht. Für die Prüfungsämter ist die Umstellung eine große technische, logistische und finanzielle Herausforderung. Die Erfahrungen des aktuellen Projekts sollen dazu genutzt werden, in einer längerfristigen Kooperation mit dem CeDiS das Prüfungsverfahren weiterzuentwickeln und künftig auch im Ersten Staatsexamen zu nutzen.
Digitale Klausuren werden gut angenommen
Die Referendarinnen und Referendare der Klausuren-Kampagne Dezember 2023 haben bereits die Probeklausuren während der Ausbildung elektronisch geschrieben. Sie sind damit auf die digitalen Klausuren im Examen gut vorbereitet, heißt es in der Pressemeldung. Die Möglichkeit der elektronischen Klausuren werde sehr gut angenommen: 99 Prozent aller Referendarinnen und Referendare, welche die Prüfung das erste Mal ablegen, haben entschieden, die Klausuren digital zu schreiben.
Die Teilnahme am elektronischen Examen ist zunächst freiwillig: Wer die Klausuren wie bisher auf Papier anfertigen möchte, kann dies tun. Das GJPA prüft im Jahr bis zu 2.500 Studierende sowie Referendarinnen und Referendare aus den Ländern Berlin und Brandenburg. Diese fertigen jeweils sieben Klausuren mit einer Dauer von fünf Stunden an – bisher ausschließlich handschriftlich.
Vor zwei Jahren hat der Bundesgesetzgeber im Deutschen Richtergesetz die Voraussetzungen für ein elektronisches Klausurformat geschaffen. Seitdem führen alle Länder elektronische Klausuren im juristischen Staatsexamen ein – so auch Nordrhein-Westfalen (wir berichteten), das Saarland (wir berichteten), Baden-Württemberg (wir berichteten) sowie Hamburg und Schleswig-Holstein (wir berichteten).
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