ThüringenÄrmel hoch für Bürokratierückbau

Noch in diesem Jahr will Thüringen sein umfassendes Bürokratieentlastungsgesetz in den Landtag einbringen.
(Bildquelle: uhland38/123rf.com)
In Thüringen hat das Kabinett das Erste Thüringer Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Durch den Wegfall von Berichtspflichten, verkürzte Verfahren und digitale Kommunikation sollen Ressourcen freigesetzt und Prozesse beschleunigt werden – zur Entlastung von Kommunen, Wirtschaft und Bürgern. Gleichzeitig ist das Entlastungsgesetz der Startpunkt für weitere Modernisierungsschritte. Nunmehr folgt eine Anhörung von Kommunen und Verbänden sowie das Konsultationsverfahren mit dem Landtag. Wie die Staatskanzlei mitteilt, soll das Gesetz noch im Dezember 2025 in den Landtag eingebracht werden. „Wir krempeln die Ärmel hoch und schneiden den Paragrafendschungel auf das erforderliche Maß zurück. Unser Ziel ist klar: weniger Vorgaben, mehr Freiheit und insbesondere schnellere Entscheidungen. Dieses erste Entlastungsgesetz steht für eine Politik, die Menschen und Wirtschaft entlastet, ihnen vertraut und somit das Leben im Freistaat leichter macht“, betonte Ministerpräsident Mario Voigt.
Neuer, umfassender Ansatz
Angesichts einer wachsenden Aufgabenvielfalt, des Fachkräftemangels und neuer gesetzlicher Anforderungen auf Bundes- und EU-Ebene wird eine schlanke und effiziente Verwaltung wichtiger denn je. Daher geht die Thüringer Landesregierung die Staatsmodernisierung und insbesondere den Bürokratierückbau konsequent in allen Bereichen an. Mit einem neuen Ansatz soll gezielt Entlastungspotenzial in den Gesetzen identifiziert und die entsprechenden Regelungen gebündelt einer Änderung zugeführt werden. Erkenntnisse der Ressorts, Empfehlungen des Normenkontrollrates sowie Eingänge über den Bürokratiemelder sollen berücksichtigt werden, ebenso wie erste Erkenntnisse im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern auf MPK-Ebene.
Einfacher, moderner, flexibler
Beim Ersten Thüringer Entlastungsgesetz handelt es sich um ein Mantelgesetz, das Änderungen in mehreren Fachgesetzen und Verordnungen umfasst. Einige der zentralen Maßnahmen:
- Die Einführung eines kommunalen Standarderprobungsgesetzes soll es Kommunen erlauben, von Standards abzuweichen und neue Verfahren zu testen.
- Verwaltungsverfahren sollen digitaler werden, etwa durch Einführung des Once-Only-Prinzips zum Datenabruf zwischen Behörden, Erprobungsklauseln für weitere automatisierte Entscheidungen, einen Verzicht auf Schriftform und die Möglichkeit, Anträge per E-Mail zu stellen.
- Insbesondere im Hochschul-, Justiz- und Umweltbereich sollen Berichtspflichten reduziert werden.
- Planungs- und Genehmigungsverfahren werden beschleunigt, etwa im Bau- und Wasserrecht.
Weitere der vorgesehenen Änderungen betreffen das Hochschulrecht, das Wald- und das Wassergesetz oder die Bauordnung.
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