E-AkteJustiz und Polizei arbeiten digital zusammen

Die E-Akte verbessert die Zusammenarbeit von Gerichtsbarkeit und Polizei.
(Bildquelle: ismagilov/123rf.com)
Bis spätestens zum 1. Januar 2026 sollten alle Polizeien von Bund und Ländern ihre Ermittlungs- und Bußgeldakten elektronisch an die Justiz übermitteln – so sah es die gesetzliche Vorgabe vor. Grundlage für die Elektronische Aktenführung in der Justiz ist das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208). Aufgrund von Digitalisierungslücken, die in einigen Ländern vor allem auf kommunaler Ebene bestehen, hat das Bundeskabinett im September 2025 ein Gesetz beschlossen, das es Bund und Ländern per Opt-Out-Regelung ermöglicht, Akten ein Jahr länger in Papierform zu führen und neu anzulegen (wir berichteten).
Effizientes Arbeiten
Es gibt aber auch Erfolgsmeldungen. So meldet Schleswig-Holstein, dass seit Jahresbeginn ein flächendeckender digitaler Arbeitsbetrieb bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen erfolge. Auch in Nordrhein-Westfalen setzt die Landespolizei auf elektronische Akten, in Baden-Württemberg hat die Polizei zum Jahreswechsel den landesweiten Rollout der elektronischen Akte bei allen Polizeipräsidien und dem Landeskriminalamt abgeschlossen. Damit verbessert sich die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei weiter. Der Zugriff auf Akten wird schneller und einfacher, Bearbeitungszeiten verkürzen sich, auch eine parallele Bearbeitung durch mehrere Personen ist möglich. Zudem können elektronische Akten besser vor Verlust oder Beschädigung geschützt werden. Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach verweist auf einen weiteren Aspekt – die Justiz kann ihr zeitgemäßes Arbeitgeberprofil weiter schärfen: „Mobiles Arbeiten, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie mehr Flexibilität entlasten die Beschäftigten spürbar.“
Kraftakt in Etappen
Alle Stellen betonen den hohen Aufwand, der mit der Umstellung verbunden ist. So spricht Schleswig-Holsteins Justizministerin Kerstin von der Decken von einem „kräftezehrenden Projekt“. Das Land hatte das Projekt für die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in der Justiz im Jahr 2013 gestartet, der flächendeckende Roll-Out lief seit April 2019. Die Einführung der elektronischen Akte bei der Polizei begann 2025 mit einer Pilotphase zwischen dem Polizeirevier Itzehoe und der Staatsanwaltschaft Itzehoe. Getestet wurden die Praxistauglichkeit der technischen Abläufe, die Kommunikation zwischen allen Beteiligten und die Einhaltung von Sicherheitsstandards.
Digitalisierung hört nie auf
Nordrhein-Westfalen begann 2016 mit einer Pilotphase – inzwischen wurden dort laut NRW-Justizministerium rund 10,7 Millionen elektronische Akten mit insgesamt etwa 800 Millionen Schriftstücken angelegt. Die Landespolizei hat im Laufe der eng mit der Justiz abgestimmten Pilotierung der E-Akte bereits eine Million Ermittlungsvorgänge elektronisch an die Justiz übersandt. In Baden-Württemberg fiel der Startschuss für das Projekt einer landesweiten gemeinsamen E-Akte von Polizei und Justiz im Jahr 2022, seitdem haben die Polizeipräsidien und das Landeskriminalamt die E-Akte schrittweise eingeführt. Inzwischen hat die Polizei auf diesem Weg rund 350.000 Akten elektronisch an die Staatsanwaltschaften übermittelt. Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Baden-Württembergs, Thomas Strobl, betont: „Die Digitalisierung ist freilich kein Projekt mit Enddatum. Wir bleiben im engen Austausch mit der Praxis und entwickeln so auch die E-Akte kontinuierlich weiter.“
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