BKA-HerbsttagungKI und Kriminalitätsbekämpfung

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die 69. Herbsttagung des Bundeskriminalamts (BKA) in Wiesbaden eröffnet.
(Bildquelle: BKA)
Am 20. November 2024 eröffnete Bundesinnenministerin Nancy Faeser die 69. Herbsttagung des Bundeskriminalamts (BKA) in Wiesbaden. Dies berichtet das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Der zweitägige Fachkongress, der als hybride Veranstaltung organisiert wurde, stand unter dem Motto „Auf der Spur mit KI – wie KI die polizeiliche Welt revolutioniert“. Im Zentrum der Tagung standen unter anderem die Chancen und Herausforderungen, die der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Kriminalitätsbekämpfung mit sich bringt.
Bedeutung von KI in der Strafverfolgung wächst
Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte in ihrer Eröffnungsrede die Dringlichkeit, moderne Technologien für die Polizeiarbeit zu nutzen. „Unsere Polizei braucht neue, innovative Werkzeuge, um auf die modernen Bedrohungen angemessen und schnell reagieren zu können“, sagte sie. Der Einsatz von KI sei für die Sicherheitsbehörden kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, um in einer zunehmend digitalisierten Welt Verbrechen effektiv bekämpfen zu können. Vor allem im Bereich der Cyberkriminalität, die in den vergangenen fünf Jahren stark zugenommen hat, spielt KI eine Schlüsselrolle. 2023 wurden über 130.000 Fälle von Cyberkriminalität registriert – Tendenz steigend. Die digitale Erpressung durch so genannte Ransomware, international agierende kriminelle Netzwerke und der verschleierte Transfer krimineller Gelder stellen die Behörden vor neue Herausforderungen.
Rahmenbedingungen und Bürgervertrauen
Faeser forderte, dass Deutschland beim Einsatz digitaler Technologien und der Speicherung von IP-Adressen international aufholen müsse. Sie verwies auf die Möglichkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu nutzen, die der Europäische Gerichtshof geschaffen habe. Gleichzeitig sei es wichtig, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Einsatz von KI zu stärken. „Das Sicherheitsinteresse der Bürgerinnen und Bürger und der Datenschutz stehen in keinem naturgegebenen Widerspruch“, erklärte Faeser. Sicherheit sei vielmehr eine Grundvoraussetzung für ein freies Leben.
Die Ministerin betonte zudem, dass der Einsatz von KI in der Strafverfolgung strengen Anforderungen genügen müsse. So sei in Artikel 20, Absatz 3 des Grundgesetzes verankert, dass der Datenschutz, die Diskriminierungsfreiheit und die Transparenz gewahrt bleiben müssen. Auch die Algorithmen, die bei der Datenanalyse zum Einsatz kommen, müssten regelmäßig auf mögliche Vorurteile überprüft werden. Ziel sei es, nicht mehr Daten zu sammeln, sondern die vorhandenen Daten effizienter zu nutzen, um die Kriminalitätsbekämpfung zu verbessern. Auf europäischer Ebene gebe die im August in Kraft getretene KI-Verordnung zusätzliche Leitlinien vor, die den verantwortungsvollen Einsatz von KI-Technologien unterstützen.
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