NiedersachsenLandesflächen fürs Funknetz
Um den Ausbau der Funknetzinfrastruktur und die Entwicklung der Mobilfunkgeneration 5G zu unterstützen, möchte die niedersächsische Landesregierung eigene Flächen im Freien und auf Gebäuden zur Verfügung stellen. Ein neuer Erlass soll dafür einen unkomplizierten und einheitlichen Weg eröffnen, wie Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers erklärte, in dessen Zuständigkeitsbereich auch die Liegenschaften des Landes fallen.
Der Erlass legt das Verfahren fest und umfasst einen Muster-Mietvertrag. Im Einzelfall entscheidet aber weiterhin die jeweilige Behörde als Nutzer der Landesliegenschaft, ob und welche Flächen für diese Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Diese grundsätzliche Entscheidung könne nur vor Ort unter Berücksichtigung der dienstlichen und baulichen Notwendigkeiten getroffen werden, heißt es aus dem Finanzministerium.
Sind geeignete Flächen auf Gebäuden verfügbar, prüft zunächst das örtliche Bauamt die Eignung für den geplanten Zweck und stellt fest, welche grundlegenden baufachlichen Anforderungen zu berücksichtigen sind. Der künftige Nutzer soll dann entsprechend des Musters einen Mietvertrag mit dem Mobilfunknetzbetreiber abschließen können. Die Flächenbindung ist zeitlich begrenzt: Je nach Anlagenart soll eine Nutzungsdauer von 15 beziehungsweise 20 Jahren nicht überschritten werden. Das Nutzungsentgelt muss aus Gründen des Haushalts- und Beihilferechts marktüblichen Bedingungen entsprechen. Der Mietvertrag selbst belässt die Errichtung und den Betrieb der Funkstation in der ausschließlichen Verantwortung des privaten Unternehmens.
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