GesetzgebungMehr Praxisnähe für den Digitalcheck

Der Digitalcheck hilft, die Digitaltauglichkeit neuer Regelungen zu überprüfen.
(Bildquelle: vectorfusionart/123rf.com)
Damit die digitale Verwaltungstransformation gelingt, braucht es rechtliche Rahmenbedingungen, die inhaltlich von Anfang an auf eine digitale Umsetzbarkeit ausgelegt sind. Eine wichtige Grundlage dafür ist der seit 2023 bestehende so genannte Digitalcheck für Gesetze, der Instrumente und Unterstützungsangebote aus verschiedenen Bereichen der Digitalisierung integriert. Als methodische Prozessbegleitung in einer frühen Phase der Gesetzgebung soll er Mitarbeitende der Bundesverwaltung in die Lage versetzen, digitale und praxisnahe Regelungen zu erarbeiten. Mit den so genannten „fünf Prinzipien für digitaltaugliches Recht“ formuliert der Digitalcheck klare inhaltliche Anforderungen für eine erfolgreiche digitale Umsetzung von Regelungsvorhaben. Wie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) berichtet, wurden die Prinzipien nun umfassend überarbeitet.
Prüfung der Digitaltauglichkeit und der Interoperabilität in einem Schritt
Unter Federführung des BMDS wird der Digitalcheck mit Unterstützung der zentralen Digitalisierungseinheit des Bundes, dem DigitalService, weiterentwickelt. Bei der Überarbeitung der Prinzipien wurden zahlreiche Expertinnen und Experten eingebunden. Verwaltungsjuristinnen und -juristen, Legal Designer, die interministerielle Arbeitsgruppe Digitalcheck sowie Fachleute des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) brachten ihre Perspektiven ein. Die fünf aktualisierten Prinzipien im Überblick:
- Digitale Angebote für alle nutzbar gestalten.
- Datenwiederverwendung benötigt einheitliches Recht.
- Etablierte Technologien ermöglichen effiziente Umsetzung.
- Automatisierung basiert auf eindeutigen Regelungen.
- Datenschutz und Informationssicherheit schaffen Vertrauen.
Die überarbeiteten Prinzipien seien jetzt noch klarer formuliert, praxisnäher und gezielt auf den Arbeitsalltag in der Verwaltung zugeschnitten, betont das BMDS. Zudem wurden erstmals die Vorgaben der europäischen Interoperabilitätsverordnung (VO 2024/903) integriert – damit kann ein zusätzlicher Prüfungsschritt entfallen. Der bereits etablierte Prozess der Regelungserarbeitung bleibt unverändert. Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Prinzipien sowie Regelungsbeispiele zur Anwendung der Prinzipien stehen bereit. Zudem gibt es für Verwaltungsmitarbeitende weitere, umfassende Informations- und Unterstützungsangebote – darunter Schulungen, Leitfäden und praktische Arbeitshilfen.
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