Open DataMit Transparenz gegen Korruption

Offenes Verwaltungshandeln fördert Transparenz und damit das Vertrauen in den Staat.
(Bildquelle: bangoland/123rf.com)
Anlässlich des gestrigen, von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Tages gegen Korruption verweist der zentrale Dienstleister des Bundes, das Bundesverwaltungsamt (BVA), auf einen Aspekt von Open Data, der im Kontext von Datennutzung und -Bereitstellung manchmal ins Hintertreffen gerät: Offene Verwaltungsdaten können auch dazu beitragen, Korruption vorzubeugen und das Vertrauen in die Verwaltung zu stärken. Gerade wenn hohe Geldsummen in der öffentlichen Verwaltung ausgegeben oder verhandelt werden, besteht oft der Wunsch nach nachvollziehbaren Informationen. Ohne transparente Einblicke bleibt das finanzielle Handeln des Staates für Bürgerinnen und Bürger schwer verständlich. Untersuchungen zivilgesellschaftlicher Organisationen wie etwa der Corruption Perceptions Index (CPI) der NGO Transparency International zeigen, wie Korruption weltweit wahrgenommen wird. Der CPI bildet ab, in welchem Ausmaß der öffentliche Sektor eines Landes in der Einschätzung von Fachleuten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft als korrupt wahrgenommen wird. Für Deutschland ist dieser Wert in den vergangenen Jahren leicht zurückgegangen – ein Zeichen dafür, dass Maßnahmen zur Korruptionsprävention Wirkung zeigen.
Wie Open Data unterstützen kann
Um möglichen Verdachtsfällen vorzubeugen und das Vertrauen in staatliche Entscheidungsprozesse weiter zu stärken, können offene Verwaltungsdaten ein wirkvolles Instrument sein, betont das BVA. Bereits seit 2017 verpflichtet das sogenannte Open-Data-Gesetz (§12a eGovG) Bundesbehörden zur Bereitstellung ihrer Verwaltungsdaten als Open Data – sofern dem keine Ausnahmen entgegenstehen, etwa aufgrund personenbezogener Inhalte. Dazu zählen auch Daten aus öffentlichen Haushalten. Für eine wirksame Bereitstellung sollten laut BVA folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Verwendung offener, maschinenlesbarer Formate, die eine einfache technische Weiterverwendung ermöglicht,
- die Veröffentlichung unter einer offenen Lizenz, um Rechtssicherheit zu schaffen und die uneingeschränkte Einsicht und Nutzung zu erlauben,
- eine sogenannte persistente Bereitstellung, die Daten dauerhaft erreichbar hält und
- die Auffindbarkeit über Metadaten-Portal GovData, um die Sichtbarkeit und damit die Transparenz zu erhöhen.
Es gibt bereits gute Praxisbeispiele
Ein Beispiel für leicht zugängliche und Transparenz fördernde Open Data aus der Verwaltung ist der Offene Haushalt der Open Data Informationsstelle Berlin (ODIS). Die Anwendung bietet einen transparenten Überblick über die Finanzen der Berliner Landesverwaltung, durch Visualisierungen und erläuternde Texte erhalten Nutzende einen verständlichen Zugang zu komplexen Haushaltsstrukturen. Ebenfalls wegweisend ist das Portal Bundeshaushalt digital des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Es erlaubt es Bürgerinnen und Bürgern, die Einnahmen und Ausgaben des Bundes nachzuvollziehen, Haushaltsentwicklungen über mehrere Jahre zu betrachten und die Daten als Open Data zu beziehen. So wird der Bundeshaushalt nicht nur transparent dargestellt, sondern auch technisch offen zugänglich gemacht. Ein weiteres Feld mit großem Potenzial sind öffentliche Ausschreibungen. Über das Datenportal des Beschaffungsamts (BeschA) ist die gezielte Suche nach Ausschreibungen möglich– inklusive relevanter Metadaten und der Möglichkeit, Informationen als Dateien herunterzuladen. Dadurch entsteht ein umfassender Überblick über finanzielle Vorgänge mit oft hohen Summen.
Daten sind offen – aber auch zugänglich?
Das BVA sieht aber für die Zukunft durchaus noch Verbesserungspotenzial: So stehen für offene Haushalts- und Finanzdaten verpflichtende einheitliche Standards auf dem Wunschzettel der BVA, um die Daten vergleichbar und auch maschinenlesbar zu machen. Um auch menschlichen Nutzern den Zugang und das Verständnis zu erleichtern, sind bedienungsfreundliche Anwendungen und übersichtliche Visualisierungen der Informationen notwendig. Durch konsequente Anwendung des „Open by Default“-Prinzips könnte bei Informationen aus Haushalten und Vergaben die Veröffentlichung als Open Data von Anfang an mitbedacht und folglich erleichtert werden. Und eine vollumfängliche Veröffentlichung der Metadaten auf GovData könnte eine zentrale Übersicht der offenen Verwaltungsdaten schaffen.
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